Samstag, 15. Juni 2013

Abschluss des Kurses

35. Kursabend - Abschluss erst am Montag  24. Juni 2013 (17. Juni fällt aus!)
  • Treffpunkt: Kursraum 307, wie üblich 18.15h
  • Abgabe der provisorischen Prüfungsergebnisse
  • dann Programm nach Ansage  

Montag, 3. Juni 2013

Keine Heiratsstrafe bei der AHV

Die Christliche Volkspartei der Schweiz (CVP) will mit einer Volksinitiative die «Heiratsstrafe» bei den Steuern und der AHV beseitigen. Nur: Während der Ehestand bei den Steuern tatsächlich nachteilig sein kann, führt er bei der AHV zu insgesamt besseren Leistungen. 

Wer heiratet, soll vom Staat nicht bestraft werden. Dies die Forderung der CVP, die mit ihrer Volksinitiative «für Ehe und Familie» die sogenannte Heiratsstrafe für Ehepaare bei der AHV und den Steuern beseitigen will. Das Anliegen dürfte in der Bevölkerung auf einigen Zuspruch stossen, wird es doch gemeinhin als Ärgernis empfunden, wenn Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren finanziell schlechter fahren. Der Bundesrat empfiehlt die Initiative der CVP zur Annahme (NZZ 30. 5. 13). 

Allerdings will er sich nur auf die Steuern beschränken und die Sozialversicherungen ausklammern; dort brauche es keine Anpassungen zugunsten der Ehepaare, hält die Regierung fest. Vergleichsweise kleiner Teil Tatsächlich ist es mit der Diskriminierung der Ehepaare nicht so weit her, wie es auf den ersten Blick scheinen mag. Unbestritten ist, dass ein Teil der verheirateten Doppelverdiener noch immer tiefer in die Tasche greifen muss als ein gleich situiertes Konkubinatspaar. Allerdings handelt es sich mit rund 80 000 Paaren um einen vergleichsweise kleinen Teil der Zweiverdiener, die gegenüber ihrem unverheirateten Pendant benachteiligt sind. Zudem geht es einzig um die direkte Bundessteuer; in den Kantonen werden Verheiratete in aller Regel nicht stärker belastet. Auf welchem Weg der Bund die steuerliche Schlechterstellung ausräumen will, ist offen. 

Die CVP-Initiative schränkt die Handlungsmöglichkeiten insofern ein, als sie die gemeinschaftliche Veranlagung der Ehepaare fordert und die Individualbesteuerung, bei der jeder Ehegatte seine eigene Steuerrechnung einreicht, ausschliesst. Möglich wäre beispielsweise ein Splittingmodell, wie es zahlreiche Kantone kennen. Neben den Steuern nimmt das CVP-Begehren auch die Sozialversicherungen ins Visier. Die Initianten stossen sich daran, dass die Altersrente für Ehepaare plafoniert ist – auf das Anderthalbfache der maximalen AHV-Rente –, während unverheiratete Partner zwei Vollrenten erhalten. Konkret beläuft sich die Rente für Verheiratete auf maximal 3510 Franken pro Monat, während Konkubinatspaare mit bis zu 4680 Franken rechnen können. Schaut man sich die Situation der Verheirateten bei der AHV gesamthaft an, zeigt sich aber ein anderes Bild. Denn wer verheiratet ist, ist zwar bei der Rentenhöhe benachteiligt, profitiert aber gleichzeitig von einer ganzen Reihe von Absicherungen und Vorteilen, von denen die unverheirateten Paare ausgeschlossen sind: Witwen- und Witwerrente: Für Witwen sieht das geltende Recht eine grosszügige Lösung vor. So erhalten verheiratete Frauen mit Kindern (gleichgültig welchen Alters) oder über 45-jährige Frauen, die mindestens fünf Jahre verheiratet waren, beim Tod ihres Mannes eine Witwenrente. Der Höchstbetrag liegt bei 1872 Franken pro Monat. 

Bei Männern geht das Gesetz weniger weit. Sie erhalten nur dann eine Witwerrente, wenn sie unmündige Kinder haben. Darüber hinaus beziehen Witwen und Witwer auch aus der zweiten Säule des verstorbenen Partners Rentenleistungen. Konkubinatspaare können sich zwar ebenfalls begünstigen, aber nur, wenn die Pensionskasse Renten für Lebenspartner vorsieht. Zuschlag für Verwitwete: Stirbt der eine Gatte eines Rentnerehepaares, erhält der Hinterbliebene einen Zuschlag auf seine Altersrente im Umfang von 20 Prozent (bis zur Maximalrente). Befreiung von der Beitragszahlung: Ein nichterwerbstätiger Ehegatte ist von der AHV-Beitragspflicht entbunden, sofern der andere Gatte den doppelten Mindestbeitrag pro Jahr entrichtet (960 Franken). Bonus statt Strafe Die kurze Aufstellung zeigt: Der Vorwurf, dass Ehepaare bei der Altersvorsorge diskriminiert seien, trifft nicht zu, im Gegenteil. Gemäss den Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen stehen die Verheirateten bei den AHV-Leistungen besser da als die ledigen Paare. Der Plafonierung im Umfang von 2 Milliarden Franken stehen Leistungen von 2,8 Milliarden gegenüber, womit unter dem Strich 800 Millionen Franken zugunsten der Ehepaare resultieren (siehe Tabelle). Statt von «Heiratsstrafe» müsste man richtigerweise von «Heiratsbonus» sprechen. Was den AHV-Teil angeht, steht die CVP-Initiative also auf ziemlich wackligem Grund.

Quelle: NZZ 3.6.13
 
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Sonntag, 2. Juni 2013

10 Tipps gegen Perfektionismus

Perfektionisten setzen sich und ihre Umwelt unter Druck. Dabei sind Menschen, die Fehler machen, beruflich erfolgreicher. Wir zeigen zehn Tipps für Imperfektion. Tipps aus einem Wirtschaftsmagazin, die ganz allgemein für das Berufsleben gelten.

1. Behalten Sie das große Ganze im Auge.
Viele Perfektionisten verzetteln sich in vermeintlich wichtigen Details. Effekt: Das Projekt dauert länger, als es sollte, wird deshalb meist auch teurer als geplant, und die Sache wächst den Betroffenen schließlich über den Kopf. Konzentrieren Sie sich lieber vorrangig auf jene Punkte, die wirklich erfolgsentscheidend sind.
2. Analysieren Sie weniger.
Man kann Probleme durchaus überanalysieren. Auch das ist eine Form von Detailversessenheit. Oder von Aufschieberitis: Aus Angst, loslegen zu müssen und dann womöglich Fehler zu machen, wird immer weiter bedacht, geplant, diskutiert. Nichts gegen gute Planung, aber betrügen Sie sich dabei nicht selbst!
3. Seien Sie gnädig mit sich selbst.
Perfektionismus
Psychologen unterscheiden beim Perfektionismus zwei Haupttypen: Jene, die danach trachten perfekt zu sein, beziehungsweise Perfektes abzuliefern (perfektionistisches Streben) – und jene, die sich ständig sorgen, es könnte eben nicht perfekt sein (perfektionistische Besorgnis).
Entscheidend ist dabei gar nicht mal, dass sich die Betroffenen hohe individuelle Standards setzen, Werte wahren und gegenüber Fehlern streng und sensibel bleiben. Oft sind solche Menschen überdies noch gut organisiert, weshalb dies in der Wissenschaft auch "funktionaler Perfektionismus" genannt wird.
Ob der Drang zu Perfektion eine ungesunde Form erreicht hat, offenbart sich erst im Umgang mit Fehlern und Misserfolgen: Wenn ein kleiner Mangel im Geist zur Katastrophe mutiert.
Auswirkungen auf die Psyche
Perfektionisten sehen oft nur noch die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit, denken in Schwarz-Weiß-Kategorien und sehen sich nur noch als Versager. Im Extrem kann dies auch mit Angst- und Zwangstörungen, sexuellen Funktionsstörungen sowie Depressionen einhergehen.
Viele Psychologen sehen die Ursache für den sogenannten dysfunktionalen Perfektionismus in früher Kindheit: Weil die Eltern an ihre Kinder hohe Maßstäbe gelegt und ihnen das Gefühl gegeben haben, nur etwas Wert zu sein, wenn sie diese Ansprüche erfüllen, haben die Sprösslinge nie gelernt, mit Fehlern konstruktiv umzugehen. Folge: Auch als Erwachsene versuchen diese Menschen die fehlende Wertschätzung durch Leistung auszugleichen.
Hören Sie auf, sich selbst zu zerfleischen, wenn etwas mal nicht geklappt hat wie erhofft. Laborieren Sie nicht an dem, was Sie eh nicht können, sondern stärken Sie Ihre Stärken. Chronische Selbstzweifel ziehen runter und machen Sie mit jedem Mal unsicherer.
4. Vergleichen Sie sich nicht mit anderen.
Jeder kann etwas – und manche eben etwas mehr als andere. Talente sind nun mal ungleich verteilt. Ihre Aufgabe ist aber nicht, für Gerechtigkeit zu sorgen, sondern das Beste aus Ihren eigenen Begabungen zu machen.
5. Setzen Sie realistische Erwartungen.
Kein Mensch wird von Ihnen Wunder erwarten. Es reicht, dass Sie versuchen, Ihre Sache gut zu machen. Oft genügen bereits 80 Prozent vom Optimum, um sein Ziel zu erreichen.
6. Rechnen Sie damit, Fehler zu machen.
Kein Mensch ist unfehlbar. Und das ist sogar gut so: Aus unseren Fehlern lernen wir in aller Regel mehr als aus unseren Erfolgen. Sehen Sie diese also nicht als Feind an, sondern als Chance, über sich hinauszuwachsen. Oder gar auf diesem Weg unverhofft zu einem globalen Durchbruch zu gelangen. Sie erinnern sich: Auch Post-it-Klebezettel, Penicillin oder Viagra verdanken ihre Entdeckung Fehlern, Schlampereien und Mängeln.
7. Bitten Sie um Hilfe.
Keiner kann alles alleine schaffen. Es ist sogar eher ein Zeichen von Größe, seine eigenen Schwächen zu kennen und an eben jenen Punkten um Hilfe zu bitten, um den Nachteil durch einen wahren Experten auszugleichen.
8. Lernen Sie, mit Kritik umzugehen.
Es ist ein Irrglaube, dass Perfektion vor Kritik schützt. Notorische Nörgler finden immer etwas. Und was ist schon wirklich perfekt? Davon abgesehen: Es allen recht machen zu wollen wirkt wie Nervengift – erst vernebelt es, dann lähmt es. Wer es versucht, wird sich zwangsläufig verzetteln, verliert sein Ziel aus den Augen und opfert obendrein sein Rückgrat. Wer sich jedem Widerstand beugt, besitzt weder Standfestigkeit noch Durchsetzungskraft. So jemand wird andere nie anleiten: Er wird bereits geführt – von allen!
9. Entspannen Sie sich.
Bevor der Stress überhand nimmt, schenken Sie sich regelmäßig kleine Auszeiten. Perfektionisten neigen dazu, übermäßigen Druck aufzubauen – gegenüber sich oder ihrer Umwelt. Das sorgt nicht nur für graue Haare, es macht auch unsympathisch bis einsam.
10. Machen Sie es einfach.
Der Satz stimmt in seiner doppelten Bedeutung: Legen Sie endlich los – und verkomplizieren Sie die Dinge nicht unnötig. Der Feind alles Guten ist Perfektionismus!

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SNB würde kleine Banken fallen lassen

Kommt der Steuerdeal mit den USA durch, könnte das für kleinere Banken ruinöse Bussen nach sich ziehen. Unterstützung von der Nationalbank dürften sie dann nicht erwarten.

«Die Nationalbank hat nicht die Aufgabe, Banken zu retten, wenn sie insolvent sind», sagt Thomas Jordan, Präsident der Schweizerischen Nationalbank (SNB) im Interview mit der «Schweiz am Sonntag». Genau das könnte aber passieren, wenn der letzte Woche vom Bundesrat vorgestellte Steuerdeal mit den USA in Kraft tritt.
Denn der Deal sieht Bussen vor, die kleinere Banken ruinieren könnten. Sollte es so weit kommen, wäre die Nationalbank nicht bereit, Institute zu retten, wie Jordan weiter sagt. 2008 griff die Nationalbank der UBS unter die Arme. Doch diese ist systemrelevant. Kleinere Banken, die durch den Steuerstreit mit den USA gefährdet sein könnten, erfüllen diese Bedingung nicht. «Das Mandat der Nationalbank ist klar: Wir müssen zur Systemstabilität beitragen», so Jordan zur Zeitung.

Politisch ist der Steuerdeal, für den Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf wirbt, hoch umstritten. Das Parlament wird nächste Woche in der Sommersession darüber beraten, ohne den genauen Inhalt des Gesetzes zu kennen, das finden viele Politiker inakzeptabel. Auch in der Wirtschaft lässt das Abkommen die Wogen hoch gehen: Erst gestern hat der Angestelltenverband KV Schweiz beschlossen, aus dem Gesamtarbeitsvertrag mit den Banken auszusteigen. Er fürchtet um den Schutz der Bankangestellten. 

Der Eidgenössische Datenschützer hingegen ist erstaunt ob der Kritik der Politiker an der Lösung des Bankenstreits. Für Hanspeter Thür ist zentral, dass bei der Übergabe von Mitarbeiterdaten an die USA Schweizer Recht respektiert wird, wie er gegenüber Radio SRF sagte. Dieser Punkt werde im Gesetzesvorschlag umgesetzt, erklärte er.

Die Mitarbeitenden müssten gemäss Entwurf vorgängig über Umfang und Lieferung der Daten informiert werden. Und sie erhielten die Möglichkeit, gerichtlich gegen die Datenherausgabe vorzugehen. Die Kritik von Politikerinnen und Politikern am Eilverfahren, mit welchem die Lösung des Bankenstreits vom Parlament gebilligt werden sollte, und ihrer Forderung nach mehr Details aus dem Programm der USA sei nicht angebracht. Das Programm richte sich schliesslich an Banken, «die sich möglicherweise strafbar gemacht haben», die amerikanisches Recht verletzt hätten, sagte Thür. «Die Banken sind frei, sich diesem Programm anzuschliessen oder nicht», sagte er. Der Vorschlag beinhalte keine Verpflichtung. 

Quelle: Tages-Anzeiger Online 2.6.13

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Samstag, 1. Juni 2013

Umarmung der Welt auf die alte Art

Die Hauptausstellung der 55. Kunstbiennale von Venedig, die an diesem Wochenende eröffnet wird, versteht sich als Enzyklopädie, als Wunderkammer, als temporäres Weltmuseum – und setzt dabei weitgehend auf die Kunst als Objekt.
Die einzige wahrhaft enzyklopädische Geste ist im Grunde die des Papstes. Wenn der Vater aller Väter an das grosse Fenster über dem Markusplatz tritt, an sein Fenster zur Welt, vom hellen Tageslicht leicht geblendet die Augen ein wenig zusammendrückt und mit einem kleinen Lächeln weit die Arme ausbreitet, dann stellt er eine Art Trichter für alles Wissen und alle Werte, das Schwierige und das Schöne, alle Erkenntnisse und Erfindungen des Universums dar. Kein Wunder, schwankt er im ersten Moment ein wenig zurück, wenn all dies mit voller Wucht bei ihm einschlägt. Die Geste der ausgebreiteten Arme selbst macht aus dem Papst ein aufgeschlagenes Buch, eine Enzyklopädie des Weltbestandes.
Die 55. Biennale von Venedig, die an diesem Wochenende feierlich eröffnet wird, baut sich als ein «Palazzo Enciclopedico» vor dem Besucher auf – Grund genug, die päpstliche Geste auch selbst einmal auszuprobieren. Stellen wir uns also an das weit geöffnete Fenster unseres Hotels und breiten die Arme aus. Da wir, wie die meisten Enzyklopädien der letzten zweihundert Jahre, alphabetisch organisiert sind, trifft als erstes Lemma Auriti, Marino bei uns ein. Dieser italoamerikanische Künstler liess am 16. November 1955 seine Idee eines «Encyclopedic Palace» patentieren. Er wollte alles Wissen und alle Erfindungen dieser Welt («vom Rad bis zum Satelliten») in einem 136 Stockwerke hohen Wolkenkratzer zusammenbringen. So eifrig Auriti sein Ziel verfolgte – zur Realisierung kam es nicht. Das Modell aus seiner Garage in Pennsylvania aber bildet nun den Auftakt der Hauptausstellung im Arsenale – und Auritis Wunsch nach einer grossen Weltumarmung liefert dem ebenfalls italoamerikanischen Kurator Massimiliano Gioni einen US-patentierten Vorwand für das Thema seiner Biennale.


Eine Kunstausstellung als Enzyklopädie – da ist eine gewisse Beliebigkeit vorauszusehen. Allerdings hätte Gioni das Lasso ja auch beliebig anziehen können. Doch das hat er nicht getan – im Gegenteil: Zwischen Arbeiten, die man in diesem Kontext durchaus versteht, tauchen immer wieder Beiträge auf, bei denen man beide Augen fest zudrücken muss, um den Bezug zum Thema noch zu sehen. Paweł Althamer zum Beispiel hat im Arsenale einen riesigen Saal mit seinen «Venetians» bevölkert. Lebensgrosse Plastiken, die Köpfe sind Abgüsse von Gesichtern einiger Lagunen-Bewohner, die Leiber quasi in die dritte Dimension übersetzte Strichmännchen-Körper mit groben Bandagen – alles aus Stahl und Plastic, in Müllsack-Grau. Die Arbeit erinnert ein wenig an Gunther von Hagens «Körperwelten», gehört aber sicher zu den bildwirksamsten Werken der internationalen Ausstellung und ehrt überdies die Bewohner der Stadt – doch wenn wir das Biennale-Motto darin finden wollen, dann müssen wir schon Dinge formulieren wie: «Jedes Gesicht ist die Enzyklopädie eines ganzen Lebens.» Althamer selbst sagt dazu nur: «It's a major achievement to realize, that the body is only a vehicle for the soul.»


Das ist eine Formel, wie sie auch das Christentum immer wieder hervorgebracht hat. Dessen enzyklopädischer Anspruch steht ausser Frage – und also erstaunt es kaum, dass es im Rahmen dieser Biennale auf ganz unterschiedliche Weise eine Rolle spielt: Der Bogen reicht vom «Genesis»-Comic eines Robert Crumb über die Zeichnungen von erleuchteten Mitgliedern der Shaker-Kirche bis zu den fein ziselierten Ikonen des ehemaligen Minenarbeiters und visionären Autodidakten Augustin Lesage.


Überhaupt spielt Dilettantenkunst eine wichtige Rolle auf dieser Biennale. Etwa ein Drittel der 150 Künstler sind «Outsider» – manche der Gesellschaft, andere nur des Kunstbetriebs. Auch darin zeigt sich, dass Gionis Weg immer wieder die Spuren von Harald Szeemann kreuzt, dessen Grossausstellungen ja auch oft und mit nonchalanter Selbstverständlichkeit einen enzyklopädischen Anspruch hatten – nicht zuletzt auch das «Plateau der Menschheit», auf dem die Besucher seiner Biennale von 2001 zu tanzen hatten.
Im Unterschied zu Szeemann allerdings, der sich immer wieder bemühte, die unterschiedlichsten Kunstwerke in eine grosse, wenn auch nur selten ganz nachvollziehbare Erzählung zu verpacken, verzichtet Gioni darauf, irgendein narratives Zelt über seine Ausstellung zu spannen, in dessen Schatten eine Zusammengehörigkeit der Dinge und Diskurse sichtbar werden könnte.
Zu den grossen Fehlstellen im enzyklopädischen Gewebe dieser Biennale gehören auch alle negativen Aspekte des Themas. Alles Enzyklopädische erscheint hier ohne Ausnahme als etwas Positives, allenfalls etwas reizend Verschrobenes. Aber sind zum Beispiel nicht auch fast alle Diktaturen mit einem enzyklopädischen Anspruch aufgetreten? Ja ist es nicht auch so, dass im Grunde keine Enzyklopädie ohne ein bestimmtes Mass an autoritärer Gestik auskommt? Wer eine Enzyklopädie schafft, der beansprucht damit automatisch auch eine gewisse Interpretationshoheit – das gilt wahrscheinlich sogar für ganz individuelle Enzyklopädien.


Etwa solche, deren Entstehung sich einem heftigen Gebastel verdankt. Davon gibt es in Venedig viel zu sehen, ist die Bricolage auf dieser Biennale doch eindeutig die Königsdisziplin. Am einen Ende des Bastelbogens stehen die matten, im Grunde einfach nur zu gross geratenen Collagen eines Albert Oehlen – am anderen Ende die teilweise meterdicken Künstlerbücher des Japaners Shinro Ohtake, deren Entstehung sich wohl einer ähnlichen Obsession verdankt wie die zahllosen Modelle imaginierter – und dabei doch sehr gewöhnlicher – Architekturen, die ein österreichischer Versicherungsbeamter namens Peter Fritz in dem 1950er und 1960er Jahren zusammengeleimt hat. Ausgebuddelt haben diesen seltsamen Schatz die Künstler Oliver Croy und Oliver Elser.


Solchen Momenten zum Trotz kommt uns das Generalthema mit jedem Schritt durch die Ausstellung weniger scharf umrissen vor. Allerdings kann es auch sein, dass uns im Moment nur die falschen Lemmata zufliegen. Konzentrieren wir uns also, breiten wir die Arme noch etwas weiter aus, schliessen wir die Augen. Ganz tief und ruhig geht unser Atem, ein und aus, ein und aus.


Man könnte erwarten, dass das Internet ein zentrales Thema dieser Biennale darstellt – ist es doch auf seine Weise wohl im Moment überhaupt der «Palazzo Enciclopedico» schlechthin. Eine Tatsache, die ja auch Künstler auf vielfältige Weise beschäftigt. Gioni aber lässt das Internet aus, sicher bewusst, geht es ihm doch um eine materielle Kultur, wie sie etwa die Bronzeskulptur (Hans Josephsohn ist ein ganzer Saal gewidmet) oder das Künstlerbuch verkörpern, das auf dieser Biennale in allen möglichen Formen eine Rolle spielt (siehe «Bastelei»). Will Gioni uns also vermitteln, dass wir im postdigitalen Zeitalter angelangt sind? Oder nur, dass wir uns auf das Materielle besinnen sollen? Im Zusammenhang mit dem in den sechziger Jahren konzipierten (und für die Biennale in den Corderie neu konstruierten) «Movie-Drome» von Stan VanDerBeek, einer aus zahllosen Projektionen und Tonspuren zusammengesetzten Kakofonie, wird allerdings die Behauptung aufgestellt, das Projekt sei «a kind of visual prototype of the Internet». Wie konnten wir das vergessen: die böse digitale Bilderflut!


Die Gefahr einer Überreizung durch die schiere Zahl der Bilder ist beim «Roten Buch» von Jung, Carl Gustav natürlich eher gering. Das berühmte Werk, das mit seinen kostbaren Malereien und seiner eckigen Kalligrafie auf den ersten Blick an eine mittelalterliche Handschrift erinnert, stellt Auftakt und Zentrum des Ausstellungsteils im Padiglione d'Italia dar. Basis dieses eindrücklichen Werks sind Träume oder auch eher Visionen und ihre Deutung mit Mitteln der Sprache und einer akribischen Miniaturmalerei. Zweifellos war das Buch, an dem C. G. Jung sechzehn Jahre lang gearbeitet hat, von zentraler Bedeutung für die Entwicklung seiner Thesen. Ohne jede Transkription und ohne Erklärungen allerdings ist das «Red Book» hier lediglich ein Symbol für Jungs Gedankenwelt.


Leichter zugänglich ist uns da natürlich Kitsch. Den bietet Ragnar Kijartansson – allerdings auf höchstem Niveau: Im Hafen vor dem Arsenale hat er professionelle Blasmusiker im Frack auf ein umgebautes isländisches Fischerboot mit Rahsegel gesetzt, das ständig zwischen zwei Anlegestellen hin und her gondelt. Dabei bleibt jeweils ein Bläser auf dem Ponton zurück, um mit den Kollegen einen wehmütigen Abschieds-Dialog zu blasen. Zum Heulen schön.


Bei aller Verwunderung über diese Biennale, bei der die Kunst als Objekt eine so zentrale Bedeutung einnimmt, muss man ihr eines lassen: Langweile kommt nur selten auf. Der Kurator hat ein gutes Gespür für Rhythmus, die Mischung aus verschiedenen Medien ist sehr abwechslungsreich, und die ersten Säle im Arsenale sind auch inhaltlich so durchgestaltet, dass es eine Freude ist. Ausserdem hat Gioni viel Sinn für erfrischende Kombinationen. Der Mittelraum des Padiglione d'Italia etwa ist mit den Wandtafelzeichnungen von Rudolf Steiner vollgehängt – wahrlich eine Enzyklopädie mit einem schweren Puls. Im Raum darüber aber das pure Gegenteil: «Plötzlich diese Übersicht» von Peter Fischli und David Weiss – die wunderbar leichte und lakonische Erkenntnis, dass man den Dingen letztlich unterlegen ist und trotzdem versuchen kann, sie in Ordnung zu bringen.
Das Gegenteil von Übersicht herrscht natürlich im Bauch der Mutter – der ersten Enzyklopädie, mit der wir im Leben zu schaffen haben. Und im Fall von Achilles G. Rizzoli auch der einzigen. Der Architekturzeichner lebte zeitlebens bei seiner Mama. Nach getaner Arbeit setze er sich am Abend hin, um aus der Phantasie heraus mächtige Gebäude zu zeichnen, die er als «Transfigurationen» seines Bekanntenkreises verstand. Das erste und mit Abstand grösste Blatt von 1935 heisst: «Mother Symbolically Represented / The Kathedral».
Doch wer heftig strampelt, schafft es irgendwann aus dem mütterlichen Bauchuniversum raus – vielleicht nur, um dann selbst Kinder zu machen, oder wenigstens Puppen, wie der amerikanische Morton Bartlett, eine der zahlreichen nicht ganz rezenten Neuentdeckungen dieser Biennale.
Wir müssen kurz eingenickt sein, jedenfalls sind von den Einträgen zu Okkultismus, Plastik, Quatsch, Reiz, Systematik, Turnen und Universalismus keine Spuren in uns hängengeblieben. Doch nun haben wir die Arme wieder oben, und es steht das Lemma Verkehrsmittel an. Das ist das Stichwort der Schweiz, hat Valentin Carron doch einen altehrwürdigen «Piaggio»-Töff in den Pavillon unseres Landes gestellt, zusammen mit ein paar zerquetschten Blasinstrumenten und Malereien, die an Klubtischchen aus den sechziger Jahren erinnern.


Ausserdem treffen wir hier auf eine hinreissende Schlange aus Metall, die sich wie das Geleise einer Modelleisenbahn durch sämtliche Räume des Pavillons schlingt – ihr eines Kopfende hängt frech über die Mauer, derweilen das andere den Besucher auf Augenhöhe empfängt. Man mag die Malereien und das Moped nicht so recht verstehen, und vielleicht wären sie auch gar nicht notwendig gewesen, von der Schlange aber lassen wir uns gerne umarmen.
Die Wunderkammer, die im Ausstellungsdiskurs immer wieder bemüht wird, scheint uns eher eine Formel dafür zu sein, dass hier sehr verschiedene Dinge ohne Vermittlung nebeneinander gezeigt werden. Denn Anlass zu Verwunderung gibt es hier nicht mehr als in jeder anderen Ausstellung auch – zumal einiges ja auch schon oft zu sehen war, denn überspannte Originalität kann man dieser Schau wahrlich nicht vorwerfen.
Arbeiten mit X-Rating gibt es kaum auf dieser Biennale. Einzig die eindeutig zweideutigen «Strumpf»-Skulpturen von Sarah Lucas, die in einem kleinen Seitenhof des Padiglione d'Italia golden glänzen, könnte man unter diesem Stichwort führen. Und sie würden sich ganz bestimmt auch gut machen auf dem Titelblatt einer «Enzyklopädie des schlechten Geschmacks».
Immer noch stehen wir mit weit gespreizten Armen da und spüren, wie die Welt sich in uns enzyklopädisch ordnet – nur zum Buchstaben Y will uns bloss die Behauptung erreichen, dass jeder Biennale-Besuch auch ein Yo-Yo-Test ist.
Kommen wir also zur Zusammenfassung: Diese 55. Biennale kam uns auf eine freundliche Art etwas altmodisch vor – dazu passen auch die vielen leicht esoterisch angehauchten Arbeiten. Die Schau nimmt das Thema Enzyklopädie nicht allzu ernst – im Gegenzug hat sie einen guten Rhythmus und dann und wann auch einen gewissen Witz. Insgesamt ist die Biennale, wie immer, das, was man aus ihr macht – nimmt man noch die ganzen Kunst-Luxus-Boutiquen dazu, als die sich die Länderpavillons mehrheitlich präsentieren, lohnt sich der Besuch in Venedig auf jeden Fall. Also lassen wir die Arme langsam wieder sinken und ziehen uns fröstelnd in unser Zimmer zurück – denn die Tage an der Lagune sind immer noch kühl, und wir haben vergessen, beim Buchstaben H die Heizung einzubauen.

Quelle: NZZ 1.6.13

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Montag, 27. Mai 2013

So klappt es mit dem Wohnen

Die folgenden Angaben orientieren sich eng am Lehrmittel «Gesellschaft» und insbesondere am Kapitel 9 zum Thema «Selbständig leben». Sie bieten eine stichwortartige Zusammenfassung des Stoffs und damit auch eine Lernhilfe für die Schlussprüfung - allerdings gilt für diese nach wie vor das Lehrmittel insgesamt als Pflichtstoff.


Wichtige Fakten

  • Die Schweiz weist mit einem Anteil von rund zwei Dritteln im Ländervergleich eine hohe MieterInnendichte auf - deshalb ist das Mietrecht als Regelung der Mietverhältnisse ein besonders wichtiges Gesetz.
  • Gleichzeitig haben sich die Lebensverhältnisse der Menschen hierzulande in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Nur noch rund die Hälfte leben in einer traditionellen Familie, jede zweite Ehe wird geschieden, Single-Haushalte sind bald in der Überzahl.
  • Finanziell gilt, dass sowohl für die Miete einer Wohnung - aber auch für den Immobilienkauf - nicht mehr als rund 30 Prozent des verfügbaren Einkommens aufgewendet werden können.

Wohnungssuche und Umzug
  • Je länger je mehr spielt einerseits das Internet bei der Wohnungssuche die grösste Rolle resp. ist am Erfolg versprechendsten - allerdings noch erfolgreicher dürfte das persönliche Beziehungsnetz sein.
  • Antworten auf (anonyme) Chiffre-Inserate habe angesichts der Vielzahl der Bewerbungen vermutlich nur dann eine Chance, wenn sie individuell hervorstechen und das Besondere der eigenen Bewerbung betonen.
  • Gut geplantes Zügeln spart viele Umtriebe - insbesondere ist es sinnvoll, sich vor einem Umzug von unnötigen Gegenständen / Büchern etc. zu trennen, und nicht erst danach.
  • Rechtlich gesehen steht jeder angestellten Person ein freier Tag für den Umzug zu.

Mietvertrag
  • Im Prinzip könnte ein solcher auch mündlich geschlossen werden - aber eine schriftliche Fassung ist sicher sinnvoll und hilfreich - üblicherweise finden Formular- resp. Mustervertäge Anwendung.
  • Unterzeichnen mehrere MieterInnen, so haften sie zwingend für alle Verbindlichkeiten.
  • Sehr zu empfehlen ist eine Mängelliste, die bei Einzug erstellt und bei Auszug konsultiert wird.
  • Als Kaution sind gemäss Obligationenrecht höchstens drei Monatsmieten zulässig.
  • Die Vermieterin muss dem Mieter auf Verlangen Einsicht in die Nebenkosten gewähren.
  • Für kleine Mängel, entstehend aus der Nutzung, und deren Beseitigung ist die mietende Person zuständig. Hingegen hat der Mieter / die Mieterin ein Anrecht auf Beseitigung grösserer Mängel, die nicht selbstverschuldet sind. In diesem Fall hat er / sie auch diverse Rechtsmittel in der Hand.
  • Eine Untervermietung ist in der Regel zu gestatten, aber meldepflichtig.
  • Vorzeitiger Auszug gegenüber dem vertraglich vereinbarten Ende des Mietverhältnisses ist zwar möglich, Zahlungsbefreiung aber nur mit zumutbaren Ersatzmietverhältnis gegeben.
  • Eine Kündigung durch Ehepaare hat durch Unterschrift beider PartnerInnen zu erfolgen.
  • Kündigungstermine unterliegen der Ortsüblichkeit - sind also nicht allgemein im Gesetz geregelt.

MieterInnenschutz
  • Da sich MieterInnen in den meisten Wohngegenden gegenüber den Vermietern in einer relativ schwachen Stellung (wenig Alternativen) gibt es eine ganze Reihe von Massnahmen zum MieterInnenschutz.
  • Die wichtigstten Schutzmassnahmen sind jene gegen missbräuchliche Mietzinse oder anderen missbräuchlichen Forderungen, Schutz gegen missbräuchliche Kündigung, befristete Erstreckung von Mietverhältnisssen
  • Erste Ansprechpartnerin für Konflikte sind die Schlichtungsstellen der Mietgerichte. Sie kann im Extremfall ein Mietverhältnis für bis zu vier Jahre erstrecken.

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Dienstag, 21. Mai 2013

Vom Schutz der Persönlichkeit

Leserin Milena P.* sah sich beim Salatessen im Freien unverhofft einer fliegenden Kamera gegenüber. Darf sie einfach so gefilmt werden? Tagesanzeiger.ch/Newsnet klärte den Fall ab.


 
Milena P.* sitzt in einer Gartenwirtschaft am Greifensee bei Niederuster und hört dieses hochfrequente Surren näher kommen, das entfernt an einen Zahnarztbohrer erinnert. Sie schaut sich um und blickt in die Linse einer Gopro-Kamera, die an dem Quadrocopter montiert ist, der fünf Meter über ihr schwebt. «Ich will in Ruhe essen, und mich stört es, wenn mir ein fliegendes Auge in den Teller guckt», sagt die junge Frau. «Ich habe mich umgeschaut, der Typ mit der Fernsteuerung war nirgends zu sehen.» Das Fluggerät ist nach einigen Sekunden weitergeflogen und hat eine empörte Milena P. zurückgelassen. «Ich will mich doch nicht auf Youtube sehen, wie ich einen Salat esse.» Alle Gäste in der gut besetzten Wirtschaft seien von der Drohne gestört worden, und einige hätten beim Besitzer intervenieren wollen, sagte sie weiter.

Szenenwechsel. Ein Balkon in der dritten Etage mit Blick auf Quartierstrasse und Nachbarhäuser in Zürich-Wiedikon. Ingo C.* sitzt auf dem Balkon, raucht eine Zigarette und trinkt Kaffee. «Ich wollte gerade telefonieren, da hörte ich erst das Surren, und dann tauchte dieses Ding keine zwei Meter vor mir auf.» Der Familienvater wollte sich nicht filmen lassen. «Ich habe mir den Besen gegriffen und wollte das Gerät aus der Luft fegen, aber da war es schon weggeflogen.» Auch Ingo C. hat niemanden mit einer Fernsteuerung gesehen. «Haben die eigentlich keinen Respekt vor der Privatsphäre anderer Leute?»

Die beiden sind keine Einzelfälle. Quadrocopter können ein ganzes Restaurant verärgern, aber kaum jemand würde wegen eines solchen Fluggerätes Anzeige erstatten, wie Judith Hödl, Mediensprecherin der Stadtpolizei Zürich, bestätigt: Bisher seien keine Anzeigen erstattet worden – weder wegen Lärmbelästigung noch wegen Verletzung der Privatsphäre. Das könnte auch einen anderen Grund haben. Milena P. wusste nach eigenen Angaben gar nicht, dass sie sich rechtlich gegen das fliegende Auge wehren könnte.

Im Büro des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) verfolgt man die Entwicklung mit wachsendem Interesse. Mediensprecherin Eliane Schmid: «Seit solche Geräte immer billiger werden, wächst das Gefährdungspotenzial für die Privatsphäre kontinuierlich an. Wir werden die Entwicklung im Auge behalten.»

In beiden eingangs geschilderten Fällen sieht Schmid einen Verstoss gegen das Datenschutzgesetz: «Wer erkennbare Personen aufnimmt, benötigt einen Rechtfertigungsgrund, also die Einwilligung der Betroffenen.» Ein Verstoss liegt auch vor, wenn «Aufnahmen von normalerweise nicht einsehbaren Orten gemacht werden». Als Beispiel führt Schmid das Bundesgerichtsurteil zu Google Street View an. Demnach muss Google die Aufnahmegeräte auf den Autos tiefer anbringen, weil die Kameras Einblicke in umfriedete Höfe oder über Hecken gewährt haben, die sonst für einen Passanten oder Automobilisten nicht einsehbar gewesen wären. «Wenn ein solcher Drohnenpilot beispielsweise durch ein Fenster ins Wohnungsinnere filmt, kann er eventuell auch strafrechtlich belangt werden», sagt Schmid weiter, «denn dann liegt eine Verletzung des Privat- oder gar des Geheimbereichs vor.»

Quadrocopter der unteren Preisklasse können mit einer Batterieladung etwa 10 Minuten in der Luft bleiben und bis auf 300 Meter Distanz ferngesteuert werden. Die leistungsfähigeren und auch deutlich teureren Modelle, ab 2000 Franken, können bei einer höheren Nutzlast einige Minuten länger in der Luft bleiben und haben eine Reichweite von 500 Metern und mehr. Dies entspricht etwa der Distanz Paradeplatz bis See. 

Für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen unter 30 Kilogramm Gewicht benötigt man keine Bewilligung vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl). Allerdings ist die Verordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien einzuhalten. Diese verlangt unter anderem, «dass der ‹Pilot› jederzeit direkten Augenkontakt zu seinem Flugobjekt hat». Dies ist nicht immer gewährleistet. Viele Modelle lassen sich mit Videobrille steuern. Auch hierfür gibt es Regeln: «Will jemand technische Hilfsmittel wie Feldstecher oder Videobrillen einsetzen, um die natürliche Sichtweite der Augen zu erweitern, ist dafür eine Bewilligung des Bazl erforderlich.»

Diese Regel kann umgangen werden, wenn man eine weitere Person zuzieht: «Innerhalb des Sichtbereiches des ‹Piloten› ist der Betrieb mit Videobrillen und dergleichen gestattet, sofern ein zweiter ‹Operateur› den Flug überwacht und bei Bedarf jederzeit in die Steuerung des Fluggerätes eingreifen kann. Der ‹Operateur› muss sich am gleichen Standort befinden wie der Pilot.»  Das Reglement erlaubt auch Luftaufnahmen. Diese sind zulässig, «sofern die Vorschriften zum Schutz militärischer Anlagen berücksichtigt werden. Zu beachten sind dabei auch der Schutz der Privatsphäre respektive die Vorschriften des Datenschutzgesetzes.» Das heisst, es dürfen keine Personen erkennbar abgebildet werden. Ein weiterer Regelpunkt lautet: «Wer eine Drohne oder ein Flugmodell mit mehr als 500 Gramm Gewicht betreibt, muss für allfällige Schäden eine Haftpflichtdeckung im Umfang von mindestens 1 Million Franken gewährleisten.»

(*Namen der Redaktion bekannt)  

Quelle: Tagesanzeiger.ch/Newsnet

Montag, 13. Mai 2013

Ernst Schweizer Metallbau AG

Rostfrei - ein typisches KMU

Das Metall- und Stahlhandelsunternehmen Pestalozzi in Dietikon gehört zu den ältesten Firmen der Schweiz Einst verkaufte Eisenhändler Johann Heinrich Wiser beim Fraumünster in Zürich Hufeisen und Wagenräder. Das war 1763. Das daraus entstandene Metall- und Stahlhandelsunternehmen Pestalozzi in Dietikon beschäftigt heute rund 300 Angestellte.  

Man mag vielleicht die bevorzugte Freizeitbeschäftigung des feingliedrigen Mannes mit der Fliege und der bedächtigen Art erraten – aber den Beruf, den sieht man Dietrich Pestalozzi nicht an. Dabei leitet er, wenn er sich nicht gerade der Kammermusik widmet, seit einem Vierteljahrhundert die Geschicke des Metall- und Stahlhandelsunternehmens Pestalozzi in Dietikon. Der Familienbetrieb gehört mit seinen 250 Jahren zu den ältesten Unternehmen in der Schweiz. 

Die Produkte der Pestalozzi + Co AG werden zu Türen, Fenstern und Geländern verarbeitet oder beim Bau von Dächern, Fassaden und Wasserleitungen eingesetzt. Sie verbergen sich in den Brandschutztüren im Prime Tower oder auf dem Dach der Tramhaltestelle Bellevue in Zürich. Nur wenige Schritte von ebendieser Haltestelle entfernt hatte Johann Heinrich Wiser im Jahr 1763 den Grundstein für das Unternehmen mit heute rund 300 Mitarbeitenden gelegt. Der Eisenhändler verkaufte in einer Seitengasse beim Fraumünster Stab- und Zauneisen, Wagenräder, Hufeisen und Öfen. Mit dem Münsterhof als Marktplatz und der Limmat als Route für den Materialtransport befand er sich an idealer Lage. Der Name Pestalozzi hielt 1850 in der Firma Einzug – und stellte eine entfernte verwandtschaftliche Verbindung zwischen dem Eisenhändler und dem Pädagogen Johann Heinrich Pestalozzi her. 

Im 19. Jahrhundert sorgte die Industrialisierung und damit verbunden der Bau von Dampfmaschinen und Eisenbahnen für florierende Geschäfte. Nach den beiden Weltkriegen wuchs das Unternehmen dank dem Bauboom bis zur Ölkrise 1973 ebenfalls weiter. Inzwischen hatte die Firma ihren Sitz nach Wollishofen verlegt – der denkmalgeschützte Schriftzug von Max Bill am Firmengebäude an der Seestrasse erinnert noch heute an den einstigen Standort. 1981 zog das Unternehmen schliesslich nach Dietikon. 

Als sich im Anschluss an die Ölkrise auch in den achtziger Jahren keine Verbesserung der Geschäftslage abzeichnete, schlug die Firma den Weg einer stärkeren Spezialisierung ein. «Bis dahin hatte sich unser Sortiment von demjenigen anderer Eisen- beziehungsweise Stahlhändler kaum unterschieden», erzählt der 64-jährige Pestalozzi, der die Geschäftsleitung im kommenden Jahr seinem Sohn Matthias übergeben wird. 

Zum Angebot gehörten, neben den Produkten, die der Betrieb noch heute führt, etwa auch Armierungsstahl oder Schrauben. Wie die Konkurrenz begann Pestalozzi + Co zudem damals, andere Firmen aufzukaufen oder sich an diesen zu beteiligen. Man sei aber, vielleicht aus Furcht davor, bewährte Kunden mit Neuerungen vor den Kopf zu stossen, zu vorsichtig bei der Integration der Akquisitionen gewesen, sagt der passionierte Kontrabass-, Klavier- und Akkordeonspieler heute. Dadurch hätten lange Doppelspurigkeiten bestanden. Inzwischen gehört zur Pestalozzi-Gruppe neben dem Hauptbetrieb in Dietikon nur noch eine Tochtergesellschaft. 

Der Umsatz der Firma Pestalozzi geriet in den vergangenen Jahren erneut unter Druck und sank zwischen 2008 und 2012 von 188 auf 160 Millionen Franken. Matthias Pestalozzi, dessen Grossonkel Fred Pestalozzi zu Beginn der sechziger Jahre in Herrliberg die Firma Bio-Strath gründete, sieht den Hauptgrund für die Schwierigkeiten der Branche in der Euro-Krise beziehungsweise dem starken Franken. So hätten Kunden von Pestalozzi aus der Maschinenbau- und Zulieferindustrie zunehmend Mühe, ihre Produkte im europäischen Ausland abzusetzen. Und im Bausektor seien Preisniveau beziehungsweise Marge trotz guter Nachfrage ebenfalls unter Druck geraten. In den von ihm bearbeiteten Geschäftsfeldern hat das Unternehmen laut Pestalozzi aber nach wie vor sehr gute Marktpositionen. 

Die Strategie der Spezialisierung soll künftig noch konsequenter umgesetzt und der Service fortlaufend verbessert werden, wie der 34-jährige Physiker und künftige Alleininhaber der Firma sagt. Zum Dienstleistungspaket gehören bereits heute nach Mass gefertigte Halbfabrikate, etwa fertig zugeschnittene und vorbereitete Teile für Brandschutztüren. Denn wer sich als Experte für Metall und Stahl so lange im Geschäft hält, hat eines ganz bestimmt verinnerlicht: Wer rastet, rostet. 

Quelle: NZZ 13.5.13

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Sonntag, 12. Mai 2013

Schweiz droht Hypotheken-Desaster

40 Prozent der neuen Hypotheken gehen an Kunden, die gemäss einer Nationalbank-Studie einen starken Zinsanstieg nicht verkraften. Für UBS-Chef Sergio Ermotti ist das Risiko für einen solchen Zinsschub hoch.

Die Banken spielen bei der Vergabe von Hypotheken mit dem Feuer. Dies zeigt eine Umfrage der Schweizerischen Nationalbank (SNB) bei den 25 grössten Schweizer Hypobanken. Demnach werden bei 20 Prozent der Neuhypotheken die Immobilien zu mehr als 80 Prozent belehnt. Zudem gehen 40 Prozent der Hypotheken an Kunden, die einen Anstieg der Hypozinsen auf 5 Prozent finanziell nicht verkraften könnten, berichtet der «SonntagsBlick» (Artikel online nicht verfügbar). Die Tragbarkeit von Hypothekenschulden ist in der Regel so berechnet, dass ein Kunde bei Zinsen von 5 Prozent nicht mehr als einen Drittel seines Haushaltseinkommens für die Zinszahlungen aufwenden muss. 

Die Resultate sind laut dem «SonntagsBlick» vertraulich, doch SNB-Vizepräsident Jean-Pierre Danthine habe sie kürzlich in einer Rede öffentlich gemacht. Die Zahlen fänden sich in der Fussnote in einem SNB-Papier. Danthine forderte angesichts der grossen Risiken vor seinen Zuhörern plakativ: «Anschnallen bitte.» UBS-Immobilienspezialist Matthias Holzhey zeigt sich «überrascht» über die Zahlen. Für Ansgar Gmür, Direktor des Hauseigentümerverbandes (HEV), decken sich die SNB-Resultate mit eigenen Beobachtungen. «Die Banken schwören zwar Stein und Bein, dass sie sich an die inoffizielle Normen halten. Aber am Markt stellen wir anderes fest.» Gmür berichtet im «SonntagsBlick» von Beispielen, bei denen die Banken die Wohnungen höher bewerten. So können sie auch höhere Hypotheken gewähren, ohne die 80-Prozent-Belehnungsgrenze zu überschreiten. Gmür glaubt, dass irgendwann «das grosse Erwachen» komme. «Aber bis dann werden noch einige Jahre ins Land ziehen», gibt sich der Präsident des Hauseigentümerverbands überzeugt.

UBS-Chef Ermotti warnt hingegen vor einem schnellen Ende der Tiefzinsphase. «Eines der grössten Risiken aus heutiger Sicht ist eine abrupte Trendwende bei den Zinsen», sagte er gegenüber der «NZZ am Sonntag». Höhere Zinsen würden zwar der UBS nützen, aber für die Investoren bleibe im Falle einer jähen Zinswende nur wenig Zeit, sich auf die neue Situation umzustellen. Ermottis Prognose ist beunruhigend: «Wenn die Zinsen steigen, werden sie sehr rasch steigen.» 

Quelle: Tages-Anzeiger 12.5.13

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Montag, 6. Mai 2013

Reich werden mit Google

Wird der Begriff «Schulden» oft gegoogelt, fallen die Kurse. Das fand ein britischer Finanzprofessor heraus. Und wie fällt die Rendite mit entsprechender Anlagestrategie aus? 

Was macht der Anleger, bevor er sich eine Aktie kauft? Man möchte hoffen, dass er sich zunächst informiert. Und wenn er das macht – wo macht der moderne Sparer das vornehmlich? Im Internet. Bei Google. Drei Wissenschaftler haben sich diesen Umstand zunutze gemacht und die Häufigkeit analysiert, mit der Internetnutzer bestimmte Suchwörter googeln, darunter etwa die Begriffe Krise, Schulden, Investieren, Geld und Kredit. Man wollte herausfinden, ob sich aus diesen Daten die künftige Börsenentwicklung ableiten liesse. 

Tobias Preis (31) ist einer der Forscher, die das Experiment durchgeführt haben. Der Finanzprofessor der britischen Universität Warwick nahm sich die Google-Daten der Jahre 2004 bis 2011 vor. «Wenn etwa für den Begriff ‹Schulden› in den Suchanfragen zugenommen haben, haben wir darauf gewettet, dass der Dow-Jones-Index fällt», sagt Preis. Diese Aktienposition wurde nach einer Woche verkauft. Wenn sich die Anzahl der Suchanfragen für «Schulden» verringert hat, haben Preis und seine Kollegen eine sogenannte Long-Position für eine Woche aufgebaut – sprich: Sie haben Aktien gekauft, um diese sieben Tage später wieder zu verkaufen. 

Hintergrund ist die Annahme, dass Menschen, die nach möglichen Gefahren für die Finanzmärkte googeln – etwa zu hohe Schulden von Unternehmen oder Staaten –, nach längerer Überlegung ihre Aktien auch verkaufen werden, was den Aktienmarkt insgesamt belastet. «Wir haben gesehen, dass dem Herdentrieb an den Börsen ein Herdentrieb bei der Informationsbeschaffung vorausgeht», sagt Preis.  Die Untersuchung bezog sich auf US-Internetnutzer. Die Wissenschaftler kreierten einen Index, der sich aus der Anzahl der Erwähnungen eines Begriffes in der «Financial Times» und in allgemeiner Literatur ergab. Ergebnis: Die Häufigkeit von Google-Suchanfragen für bestimmte Begriffe erlaubt Aussagen zur Renditeerwartung.
 
Preis und Kollegen haben berechnet, wie erfolgreich sie mit ihrer Strategie gewesen wären: Zwischen 2004 und 2011 hätten sie am US-Aktienmarkt (Dow-Jones-Index) einen Profit von 326 Prozent gemacht. Gerade in den Jahren der Finanzkrise, so zeigt das Ergebnis, wäre dieser Ansatz also überaus erfolgreich gewesen. Allerdings sind die Finanzmärkte voll mit Angeboten mit dem «todsicheren Investmentsystem». Preis weiss das und gibt sich bescheiden. «Das ist keinesfalls eine Anleitung, um reich zu werden», sagt er. Allerdings erhalte man einen Einblick in die Entscheidungsprozesse der Menschen beim Aktienkauf. «Kurseinbrüchen an den Finanzmärkten gehen Phasen grosser Sorge unter den Investoren voraus. In diesen Phasen suchen Anleger nach zusätzlichen Informationen, bevor sie handeln», sagt Preis. Die Menschen hätten gerade vor dem Aktienverkauf – der Verluste bringt – ein riesiges Bedürfnis nach Informationen. Die verhaltensorientierte Finanzforschung spricht vom Phänomen der «Verlust-Aversion». Niemand gesteht sich gerne Fehler ein. 

Quelle: Tages-Anzeiger 6. Mai 2013

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Steuererhöhung per Handheben

An der wichtigsten politischen Versammlung im Jahr haben die Glarner Stimmberechtigten heute im Ring unter freiem Himmel in drei Stunden alle zehn Sachgeschäfte im Sinne von Regierung und Parlament genehmigt. Steuer- und Mietrechtsfragen sowie Mundart im Kindergarten gaben am meisten zu reden.



Die Landsgemeinde fand bei trockenem Wetter und durchgehend bei Sonnenschein im Beisein von Ehrengästen statt, darunter Bundesrat Johann Schneider-Ammann und die Genfer Kantonsregierung.

Beim letzten Traktandum, «Mundart im Kindergarten», setzte es eine Niederlage für die SVP ab. Die Volkspartei wollte den Gebrauch der Mundart vorschreiben. Mundart sei ein wichtiger Teil der Identität, sie müsse ihren Platz im Bildungswesen haben, begründete die SVP ihr Anliegen. Glarnerinnen und Glarner lehnten den Antrag jedoch ab und entschieden sich für die bestehende Regelung, den «bewährten Mix von Mundart und Hochdeutsch», wie es ein Redner formulierte. In Glarus gibt im Kindergarten nur für die Lehrpersonen eine Vorschrift. Danach sind sie verpflichtet, einen Drittel in Hochdeutsch zu sprechen und die Kinder auf diese Weise an die Schriftsprache heranzuführen.

Nach längerer Debatte gutgeheissen wurden die Änderungen im Steuergesetz. Der Satz für die so genannte privilegierte Dividendenbesteuerung wird von 20 auf 35 Prozent angehoben. Von der privilegierten Dividendenbesteuerung Gebrauch machen können Steuerzahler mit Firmenbeteiligungen. Als Kompensation wird die Gewinnbesteuerung für Unternehmen von neun auf acht Prozent gesenkt.

Abgelehnt wurde ein Antrag des Glarner Mietverbandes auf ein kostenloses Mietrechtsverfahren. Die Befürchtungen waren zu gross, es könnte zu viel prozessiert werden. Mehrfach wurde darauf verwiesen, dass die Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern gratis arbeite. Diese Einrichtung habe sich bewährt.

Eröffnet worden war die 626. Glarner Landsgemeinde von Landammann Andrea Bettiga. Die Landsgemeinde sei nicht Nostalgie, sondern moderne Tradition. Vieles habe den Anfang mit einem Entscheid an der Landsgemeinde genommen. Die Landsgemeinde habe auch schon eine Vorreiterrolle für die ganze Schweiz gespielt, sagte Bettiga. Sie stehe für Tradition, Toleranz, Meinungsfreiheit und Fairness und ermögliche es, Wertvorstellungen einzubringen. 

Quelle: Agenturen

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Montag, 8. April 2013

Google lanciert Youtube-Kanal

Für Schweizer Künstler und Hobbyproduzenten eröffnen sich neue Verdienstmöglichkeiten. Das Partnerprogramm ist bald auch in der Schweiz möglich. Ungeklärt ist immer noch die Urheberrechtsfrage. 

Die Videoplattform Youtube des amerikanischen Internetkonzerns Google (GOOG 602.01 0.92%) lanciert ihr Partnerprogramm, das es bereits in 20 Ländern gibt, in den nächsten Tagen in der Schweiz. 

Das schreibt die «NZZ am Sonntag» (Print, online nicht verfügbar). Damit erhalten Künstler und Hobbyfilmer neue Verdienstmöglichkeiten: Google teilt die Werbeeinahmen mit den Produzenten der Webvideos. Weltweit zählt das Partnerprogramm rund eine Million Teilnehmer. 

Zudem wird Youtube eine eigene Länderseite eröffnen. Interesse an dem Angebot zeigen auch Unternehmen und Fernsehsender. Noch ungelöst ist die Urheberrechtsfrage für Videos von Musikern, wie die «NZZ am Sonntag» weiter schreibt. Google hat sich bisher nicht mit der Verwertungsgesellschaft Suisa einigen können. 

Siehe auch nachstehendes Beispiel eines gratis geladenen Youtube-Films zum Thema Solarenergie:




Quelle: Agenturen / Solarmedia

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Montag, 25. März 2013

Wann haftet der Ehepartner?

Ich will ein Auto leasen. Mein Mann behauptet, ich brauche 
dafür seine Zustimmung, weil er für die Raten auch haftbar ­gemacht werden kann. Aber ohne Ehevertrag kann er doch nicht mitbestimmen, was ich mit meinem Einkommen mache, oder?
Auch wer verheiratet ist, kann allein Verträge abschlies­sen und selbständig über sein Einkommen und Vermögen verfügen. Nur bei ganz wenigen Rechts­geschäften braucht es die Zustimmung des Ehepartners, etwa wenn einer eine Bürgschaft eingehen oder die Wohnung, in der die Familie lebt, verkaufen will. 
Das bedeutet nun aber nicht, dass Sie Ihr gesamtes Einkommen nach Lust und Laune verprassen dürfen. Jeder Ehegatte hat entsprechend seinen Kräften einen Beitrag an den Familienunterhalt zu leisten, sei es durch Geld, Haushaltsarbeiten, Kinderbetreuung oder Mitarbeit im Beruf und Gewerbe des Partners. Wer welchen Beitrag leistet, müssen Sie miteinander abmachen. Bei Schwierigkeiten kann eine Budgetberatungsstelle helfen, eine faire Lösung zu finden. Hilft auch das nicht, kann der Eheschutzrichter kontaktiert werden. 

Wenn Sie ein Auto leasen, haftet Ihr Mann nicht für die Leasingraten mit. Nur bei Haushaltsschulden haften Sie beide solidarisch. Das heisst: Der Gläubiger kann wählen, von wem er das Geld möchte. Zu den Haushaltsschulden zählen Ausgaben, die die laufenden, alltäg­lichen Bedürfnisse decken. Etwa der Kauf von Lebensmitteln, von üblicher Kleidung oder kleineren Einrichtungs­gegenständen, aber auch die Telefon- und Krankenkassenkosten et cetera. Kaufen Sie aber Besonderes wie zum Beispiel ein Auto oder eine Ferienreise, haften Sie ­dafür allein. Eine Ausnahme gilt auch hier: Wenn Ihr Mann mitunterzeichnet hat, haftet er mit. 

Diese Haftungsregeln gelten auch 
bei Gütertrennung. Auf der anderen Seite ist die Gütertrennung auch nicht nötig, wenn Sie Angst vor persönlichen Schulden Ihres Gatten haben. Denn auch ­unter dem ordentlichen Güterstand 
der Errungenschaftsbeteiligung könnte in einem Betreibungsverfahren nur 
das Vermögen und das Einkommen 
des Schuldners gepfändet werden, nicht aber dasjenige des anderen Ehegatten.

Quelle: Beobachter 24/11

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So klappt es mit dem Wohnen

Die folgenden Angaben orientieren sich eng am Lehrmittel «Gesellschaft» und insbesondere am Kapitel zum Thema «Wohnen und Zusammenleben». Sie bieten eine stichwortartige Zusammenfassung des Stoffs und damit auch eine Lernhilfe für die Schlussprüfung - allerdings gilt für diese nach wie vor das Lehrmittel insgesamt als Pflichtstoff.


Wichtige Fakten

  • Die Schweiz weist mit einem Anteil von rund zwei Dritteln im Ländervergleich eine hohe MieterInnendichte auf - deshalb ist das Mietrecht als Regelung der Mietverhältnisse ein besonders wichtiges Gesetz.
  • Gleichzeitig haben sich die Lebensverhältnisse der Menschen hierzulande in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Nur noch rund die Hälfte leben in einer traditionellen Familie, jede zweite Ehe wird geschieden, Single-Haushalte sind bald in der Überzahl.
  • Finanziell gilt, dass sowohl für die Miete einer Wohnung - aber auch für den Immobilienkauf - nicht mehr als rund 30 Prozent des verfügbaren Einkommens aufgewendet werden können.

Wohnungssuche und Umzug
  • Je länger je mehr spielt einerseits das Internet bei der Wohnungssuche die grösste Rolle resp. ist am Erfolg versprechendsten - allerdings noch erfolgreicher dürfte das persönliche Beziehungsnetz sein.
  • Antworten auf (anonyme) Chiffre-Inserate habe angesichts der Vielzahl der Bewerbungen vermutlich nur dann eine Chance, wenn sie individuell hervorstechen und das Besondere der eigenen Bewerbung betonen.
  • Gut geplantes Zügeln spart viele Umtriebe - insbesondere ist es sinnvoll, sich vor einem Umzug von unnötigen Gegenständen / Büchern etc. zu trennen, und nicht erst danach.
  • Rechtlich gesehen steht jeder angestellten Person ein freier Tag für den Umzug zu.

Mietvertrag
  • Im Prinzip könnte ein solcher auch mündlich geschlossen werden - aber eine schriftliche Fassung ist sicher sinnvoll und hilfreich - üblicherweise finden Formular- resp. Mustervertäge Anwendung.
  • Unterzeichnen mehrere MieterInnen, so haften sie zwingend für alle Verbindlichkeiten.
  • Sehr zu empfehlen ist eine Mängelliste, die bei Einzug erstellt und bei Auszug konsultiert wird.
  • Als Kaution sind gemäss Obligationenrecht höchstens drei Monatsmieten zulässig.
  • Die Vermieterin muss dem Mieter auf Verlangen Einsicht in die Nebenkosten gewähren.
  • Für kleine Mängel, entstehend aus der Nutzung, und deren Beseitigung ist die mietende Person zuständig. Hingegen hat der Mieter / die Mieterin ein Anrecht auf Beseitigung grösserer Mängel, die nicht selbstverschuldet sind. In diesem Fall hat er / sie auch diverse Rechtsmittel in der Hand.
  • Eine Untervermietung ist in der Regel zu gestatten, aber meldepflichtig.
  • Vorzeitiger Auszug gegenüber dem vertraglich vereinbarten Ende des Mietverhältnisses ist zwar möglich, Zahlungsbefreiung aber nur mit zumutbaren Ersatzmietverhältnis gegeben.
  • Eine Kündigung durch Ehepaare hat durch Unterschrift beider PartnerInnen zu erfolgen.
  • Kündigungstermine unterliegen der Ortsüblichkeit - sind also nicht allgemein im Gesetz geregelt.

MieterInnenschutz
  • Da sich MieterInnen in den meisten Wohngegenden gegenüber den Vermietern in einer relativ schwachen Stellung (wenig Alternativen) gibt es eine ganze Reihe von Massnahmen zum MieterInnenschutz.
  • Die wichtigstten Schutzmassnahmen sind jene gegen missbräuchliche Mietzinse oder anderen missbräuchlichen Forderungen, Schutz gegen missbräuchliche Kündigung, befristete Erstreckung von Mietverhältnisssen
  • Erste Ansprechpartnerin für Konflikte sind die Schlichtungsstellen der Mietgerichte. Sie kann im Extremfall ein Mietverhältnis für bis zu vier Jahre erstrecken.
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Zeitschrift «Beobachter»

Der Beobachter kann mit Fug und Recht als Ratgeber in allen Lebenslagen bezeichnet werden - vor allem auch in rechtlicher Hinsicht. 

Die meisten Artikel sind auch online - nachstehend eine kleine Rechtsgeschichte aus dem Netz - nach dem Motto «So ein Käse»: Ein Luzerner Käsehändler hatte billigen Schnittkäse als teuren, sortenechten Appenzeller Käse verkauft. Der Käsehändler 
klebte Appenzeller-Eti­ketten auf die Laiber und verkaufte sie im In- und Ausland. So er­zielte er einen Mehrerlös von über 130'000 Franken, bis die Zollbehörden schliesslich eine Lieferung zurückhielten.Das Luzerner Obergericht verurteilte den Händler 
wegen gewerbsmässigen 
Betrugs und Markenrechtsverletzungen zu einer bedingten Geldstrafe von 330 Tagessätzen zu 180 Franken. 

Der Händler gelangte ans Bundesgericht und forderte einen Freispruch. Er machte geltend, dass es keinen Qualitätsunterschied zwischen den beiden Käsesorten gebe. Es widerspreche zwar der wirtschaftlichen Vernunft, den teureren Appenzeller zu kaufen, wenn beide Sorten dieselbe Qualität aufwiesen. Aber vor allem zahlungs­kräftige Kunden würden vom höheren Preis Exklusivität und bessere Qualität ableiten. Man könne ihn für dieses 
unvernünftige Kaufverhalten nicht verantwortlich machen. 

Doch das Bundesgericht liess 
sich nicht überzeugen. Es bestätigte den Entscheid der Vorinstanz. Der Händler hat gewerbsmässig betrogen. Für die Kunden sei es weder möglich noch zumutbar 
gewesen, die Käseart zu überprüfen. Für Appenzeller Käse gebe es anspruchsvolle Qualitätskriterien, die den höheren Preis rechtfertigten.
Bundesgericht, Urteil vom 
24. Februar 2012 (6B_220/2011) / Quelle: Beobachter 7 /12
Schliesslich sei verwiesen auf die Spezialausgabe des Beobachters («Beobachter Natur»), die zweimonatlich zu Umweltthemen erscheint und ebenfalls online abrufbar ist unter: Beobachter Online Archiv

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Jahresabschluss einer Firma - MB

Der Solarkonzern Meyer Burger hat 2012 aufgrund der Solarkrise einen massiven Umsatzeinbruch und einen Verlust erlitten. Der Verlust belief sich auf 115,9 Millionen Franken, nachdem im Jahr zuvor noch ein Gewinn von 35,8 Millionen Franken resultiert hatte. Für das laufende Jahr revidiert der Thuner Solarzulieferer seine Ziele deutlich - und kündigt eine Kapitalerhöhung an.


Der Umsatz halbierte sich im Geschäftsjahr 2012 auf 645,2 Millionen Franken, wie der Hersteller von Spezialsägen für Siliziumblöcke und Maschinen zur Solarpanel-Produktion mitteilte. Der operative Verlust vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) betrug 33,2 Millionen CHF. Das Unternehmen spricht von einem sehr schwierigen Marktumfeld für die Solarindustrie im Berichtsjahr. Nach einem halben Jahrzehnt äusserst starken Wachstums und hoher Profitabilität habe man einen starken Umsatzrückgang hinnehmen müssen. Mit den eingeleiteten und grösstenteils bereits umgesetzten Kostensenkungsmassnahmen will Meyer Burger die Kosten um rund 50 bis 60 Millionen Franken drücken.

Im März und November 2012 lancierte Meyer Burger zwei umfassende Optimierungs- und Konzentrationsprogramme. Nach einer ersten Restrukturierungswelle im Frühling kündigte das Unternehmen im November den Abbau von weiteren 270 Stellen an. Ende Dezember belief sich der Personalbestand noch auf 2186 Vollzeitstellen und lag damit 22 Prozent unter dem Wert des Vorjahres. Zudem sei auch der Anteil an temporären Mitarbeitenden von 267 auf 79 Stellen reduziert worden, heisst es in der Mitteilung. Trotzdem stiegen wegen der Vollkonsolidierung der deutschen Roth & Rau die Personalkosten.

Um die Bilanz und Liquidität der Gruppe weiter zu stärken, hat der Verwaltungsrat beschlossen, der Generalversammlung vom 25. April eine Kapitalerhöhung für einen Mittelzufluss von 150 Millionen Franken brutto zu beantragen. Ein Bankensyndikat habe sich verpflichtet, sämtliche neuen Aktien unter Vorbehalt von marktüblichen Bedingungen fest zu übernehmen. Die neuen Titel würden den bisherigen Aktionären unter Wahrung des Bezugsrechts zur Zeichnung angeboten.  

Im Markt wurde schon seit Langem über eine Kapitalerhöhung gemunkelt, und im Interview mit cash vor zwei Monaten schloss Meyer-Burger-CEO Peter Pauli eine solche Massnahme erstmals nicht mehr aus. Nun muss das Unternehmen die Bilanz und die Liquidität der Gruppe tatsächlich stärken. Deshalb habe der Verwaltungsrat beschlossen, der Generalversammlung eine Kapitalerhöhung zu beantragen. Der Bezugspreis für die neuen Aktien, die finale Anzahl zu emittierender Aktien und das Bezugsverhältnis würden unmittelbar vor der Generalversammlung festgelegt und am Morgen des 25. April 2013 bekannt gegeben.

 Im laufenden Geschäftsjahr rechnet das Unternehmen mit einem Umsatz von 400 Millionen Franken. Der grössere Teil davon werde in der zweiten Jahreshälfte anfallen. Die Aufträge sollten dank einer sich abzeichnenden Markterholung deutlich höher ausfallen als 2012. Doch Umsätze aus neuen Aufträgen, die im Berichtsjahr 2013 erteilt werden, kommen nach Unternehmensangaben wohl eher in der zweiten Jahreshälfte 2013 beziehungsweise erst Anfangs 2014 zum Tragen.

Quelle: Diverse Agenturen 

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Montag, 18. März 2013

Was tun im Todesfall?

Es ist eine Person zu Hause verstorben

Ist ein Mensch zu Hause verstorben, so verständigen die Angehörigen zuerst eine Ärztin oder einen Arzt. Diese oder dieser bestätigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Erst dann darf die verstorbene Person in eine Aufbahrungshalle überführt werden.
Kontakt:

Bestattungsamt Zürich:  +41 44 412 31 78
Fahrdienst:                       +41 44 412 06 50
Sanität (über Nacht):       +41 44 289 33 33 

Es ist eine Person in einem Spital oder in einem Heim verstorben

Das Pflegepersonal im Spital oder Heim kennt sich bezüglich des Vorgehens bei Todesfällen gut aus: Es verständigt die Ärztin / den Arzt, die oder der den Tod feststellt und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Die ärztliche Todesbescheinigung sowie die Todesanzeige - beides Originaldokumente - werden vom Spital oder Heim direkt an das Zivilstandsamt des Sterbeortes gesandt. Die Angehörigen erhalten von beiden Dokumenten eine Kopie. Das Pflegepersonal teilt den Angehörigen zudem mit, wie lange der oder die Verstorbene noch im Zimmer bleiben darf oder ob das Spital oder Heim über eine eigene Aufbahrung verfügt. Das Personal veranlasst in der Regel auch die Überführung in eine Aufbahrungshalle, wo die Angehörigen nochmals ausreichend Gelegenheit haben, Abschied zu nehmen.

 

Bei einem Unfall oder Suizid

Dabei handelt es sich um einen aussergewöhnlichen Todesfall, welcher der Polizei gemeldet werden muss. Zudem wird der Bezirksarzt hinzugezogen. In der Regel wird die verstorbene Person ins Institut für Rechtsmedizin überführt, welches die Fragen nach Todeszeit, Todesursache und Todesart abklärt. Die Untersuchung kann einige Tage in Anspruch nehmen. Der oder die Verstorbene darf bestattet werden, wenn das Institut für Rechtsmedizin seine Untersuchungen abgeschlossen hat.

 

Anmeldung eines Todesfalls

Jeder Todesfall auf dem Gebiet der Stadt Zürich muss beim Bestattungsamt gemeldet werden.

Die Anmeldung sollte persönlich durch die Angehörigen oder einer bevollmächtigten Person erfolgen, wenn die/der Verstorbene in der Stadt Zürich wohnhaft gewesen war und/oder eine Beisetzung auf einem städtischen Friedhof gewünscht wird. Im Bestattungsamt werden die Details der Aufbahrung, Bestattung und die Trauerfeier besprochen.

Für die Aufnahme des Todesfalls bringen Sie bitte, soweit vorhanden, folgende Dokumente mit:
  • Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung. Wenn zu Hause verstorben, das Original der Todesbescheinigung
  • Kopie der Todesanzeige vom Spital oder Heim
  • Meldebestätigung (bei ausländischen Staatsangehörigen Ausländerausweis, Reisepass)
  • Familienbüchlein 
Bevor Sie ins Stadthaus kommen, machen Sie sich zu folgenden Fragen Gedanken:
  • Gibt es einen letzten Wunsch der verstorbenen Person?
  • Gibt es eine Erdbestattung oder eine Kremation?
  • Wann und wo soll die Bestattung und die Trauerfeier stattfinden?
  • Welchen Grabtyp wünschen Sie?

Quelle: Stadt Zürich 


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