Montag, 27. Mai 2013

So klappt es mit dem Wohnen

Die folgenden Angaben orientieren sich eng am Lehrmittel «Gesellschaft» und insbesondere am Kapitel 9 zum Thema «Selbständig leben». Sie bieten eine stichwortartige Zusammenfassung des Stoffs und damit auch eine Lernhilfe für die Schlussprüfung - allerdings gilt für diese nach wie vor das Lehrmittel insgesamt als Pflichtstoff.


Wichtige Fakten

  • Die Schweiz weist mit einem Anteil von rund zwei Dritteln im Ländervergleich eine hohe MieterInnendichte auf - deshalb ist das Mietrecht als Regelung der Mietverhältnisse ein besonders wichtiges Gesetz.
  • Gleichzeitig haben sich die Lebensverhältnisse der Menschen hierzulande in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Nur noch rund die Hälfte leben in einer traditionellen Familie, jede zweite Ehe wird geschieden, Single-Haushalte sind bald in der Überzahl.
  • Finanziell gilt, dass sowohl für die Miete einer Wohnung - aber auch für den Immobilienkauf - nicht mehr als rund 30 Prozent des verfügbaren Einkommens aufgewendet werden können.

Wohnungssuche und Umzug
  • Je länger je mehr spielt einerseits das Internet bei der Wohnungssuche die grösste Rolle resp. ist am Erfolg versprechendsten - allerdings noch erfolgreicher dürfte das persönliche Beziehungsnetz sein.
  • Antworten auf (anonyme) Chiffre-Inserate habe angesichts der Vielzahl der Bewerbungen vermutlich nur dann eine Chance, wenn sie individuell hervorstechen und das Besondere der eigenen Bewerbung betonen.
  • Gut geplantes Zügeln spart viele Umtriebe - insbesondere ist es sinnvoll, sich vor einem Umzug von unnötigen Gegenständen / Büchern etc. zu trennen, und nicht erst danach.
  • Rechtlich gesehen steht jeder angestellten Person ein freier Tag für den Umzug zu.

Mietvertrag
  • Im Prinzip könnte ein solcher auch mündlich geschlossen werden - aber eine schriftliche Fassung ist sicher sinnvoll und hilfreich - üblicherweise finden Formular- resp. Mustervertäge Anwendung.
  • Unterzeichnen mehrere MieterInnen, so haften sie zwingend für alle Verbindlichkeiten.
  • Sehr zu empfehlen ist eine Mängelliste, die bei Einzug erstellt und bei Auszug konsultiert wird.
  • Als Kaution sind gemäss Obligationenrecht höchstens drei Monatsmieten zulässig.
  • Die Vermieterin muss dem Mieter auf Verlangen Einsicht in die Nebenkosten gewähren.
  • Für kleine Mängel, entstehend aus der Nutzung, und deren Beseitigung ist die mietende Person zuständig. Hingegen hat der Mieter / die Mieterin ein Anrecht auf Beseitigung grösserer Mängel, die nicht selbstverschuldet sind. In diesem Fall hat er / sie auch diverse Rechtsmittel in der Hand.
  • Eine Untervermietung ist in der Regel zu gestatten, aber meldepflichtig.
  • Vorzeitiger Auszug gegenüber dem vertraglich vereinbarten Ende des Mietverhältnisses ist zwar möglich, Zahlungsbefreiung aber nur mit zumutbaren Ersatzmietverhältnis gegeben.
  • Eine Kündigung durch Ehepaare hat durch Unterschrift beider PartnerInnen zu erfolgen.
  • Kündigungstermine unterliegen der Ortsüblichkeit - sind also nicht allgemein im Gesetz geregelt.

MieterInnenschutz
  • Da sich MieterInnen in den meisten Wohngegenden gegenüber den Vermietern in einer relativ schwachen Stellung (wenig Alternativen) gibt es eine ganze Reihe von Massnahmen zum MieterInnenschutz.
  • Die wichtigstten Schutzmassnahmen sind jene gegen missbräuchliche Mietzinse oder anderen missbräuchlichen Forderungen, Schutz gegen missbräuchliche Kündigung, befristete Erstreckung von Mietverhältnisssen
  • Erste Ansprechpartnerin für Konflikte sind die Schlichtungsstellen der Mietgerichte. Sie kann im Extremfall ein Mietverhältnis für bis zu vier Jahre erstrecken.

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Dienstag, 21. Mai 2013

Vom Schutz der Persönlichkeit

Leserin Milena P.* sah sich beim Salatessen im Freien unverhofft einer fliegenden Kamera gegenüber. Darf sie einfach so gefilmt werden? Tagesanzeiger.ch/Newsnet klärte den Fall ab.


 
Milena P.* sitzt in einer Gartenwirtschaft am Greifensee bei Niederuster und hört dieses hochfrequente Surren näher kommen, das entfernt an einen Zahnarztbohrer erinnert. Sie schaut sich um und blickt in die Linse einer Gopro-Kamera, die an dem Quadrocopter montiert ist, der fünf Meter über ihr schwebt. «Ich will in Ruhe essen, und mich stört es, wenn mir ein fliegendes Auge in den Teller guckt», sagt die junge Frau. «Ich habe mich umgeschaut, der Typ mit der Fernsteuerung war nirgends zu sehen.» Das Fluggerät ist nach einigen Sekunden weitergeflogen und hat eine empörte Milena P. zurückgelassen. «Ich will mich doch nicht auf Youtube sehen, wie ich einen Salat esse.» Alle Gäste in der gut besetzten Wirtschaft seien von der Drohne gestört worden, und einige hätten beim Besitzer intervenieren wollen, sagte sie weiter.

Szenenwechsel. Ein Balkon in der dritten Etage mit Blick auf Quartierstrasse und Nachbarhäuser in Zürich-Wiedikon. Ingo C.* sitzt auf dem Balkon, raucht eine Zigarette und trinkt Kaffee. «Ich wollte gerade telefonieren, da hörte ich erst das Surren, und dann tauchte dieses Ding keine zwei Meter vor mir auf.» Der Familienvater wollte sich nicht filmen lassen. «Ich habe mir den Besen gegriffen und wollte das Gerät aus der Luft fegen, aber da war es schon weggeflogen.» Auch Ingo C. hat niemanden mit einer Fernsteuerung gesehen. «Haben die eigentlich keinen Respekt vor der Privatsphäre anderer Leute?»

Die beiden sind keine Einzelfälle. Quadrocopter können ein ganzes Restaurant verärgern, aber kaum jemand würde wegen eines solchen Fluggerätes Anzeige erstatten, wie Judith Hödl, Mediensprecherin der Stadtpolizei Zürich, bestätigt: Bisher seien keine Anzeigen erstattet worden – weder wegen Lärmbelästigung noch wegen Verletzung der Privatsphäre. Das könnte auch einen anderen Grund haben. Milena P. wusste nach eigenen Angaben gar nicht, dass sie sich rechtlich gegen das fliegende Auge wehren könnte.

Im Büro des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) verfolgt man die Entwicklung mit wachsendem Interesse. Mediensprecherin Eliane Schmid: «Seit solche Geräte immer billiger werden, wächst das Gefährdungspotenzial für die Privatsphäre kontinuierlich an. Wir werden die Entwicklung im Auge behalten.»

In beiden eingangs geschilderten Fällen sieht Schmid einen Verstoss gegen das Datenschutzgesetz: «Wer erkennbare Personen aufnimmt, benötigt einen Rechtfertigungsgrund, also die Einwilligung der Betroffenen.» Ein Verstoss liegt auch vor, wenn «Aufnahmen von normalerweise nicht einsehbaren Orten gemacht werden». Als Beispiel führt Schmid das Bundesgerichtsurteil zu Google Street View an. Demnach muss Google die Aufnahmegeräte auf den Autos tiefer anbringen, weil die Kameras Einblicke in umfriedete Höfe oder über Hecken gewährt haben, die sonst für einen Passanten oder Automobilisten nicht einsehbar gewesen wären. «Wenn ein solcher Drohnenpilot beispielsweise durch ein Fenster ins Wohnungsinnere filmt, kann er eventuell auch strafrechtlich belangt werden», sagt Schmid weiter, «denn dann liegt eine Verletzung des Privat- oder gar des Geheimbereichs vor.»

Quadrocopter der unteren Preisklasse können mit einer Batterieladung etwa 10 Minuten in der Luft bleiben und bis auf 300 Meter Distanz ferngesteuert werden. Die leistungsfähigeren und auch deutlich teureren Modelle, ab 2000 Franken, können bei einer höheren Nutzlast einige Minuten länger in der Luft bleiben und haben eine Reichweite von 500 Metern und mehr. Dies entspricht etwa der Distanz Paradeplatz bis See. 

Für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen unter 30 Kilogramm Gewicht benötigt man keine Bewilligung vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl). Allerdings ist die Verordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien einzuhalten. Diese verlangt unter anderem, «dass der ‹Pilot› jederzeit direkten Augenkontakt zu seinem Flugobjekt hat». Dies ist nicht immer gewährleistet. Viele Modelle lassen sich mit Videobrille steuern. Auch hierfür gibt es Regeln: «Will jemand technische Hilfsmittel wie Feldstecher oder Videobrillen einsetzen, um die natürliche Sichtweite der Augen zu erweitern, ist dafür eine Bewilligung des Bazl erforderlich.»

Diese Regel kann umgangen werden, wenn man eine weitere Person zuzieht: «Innerhalb des Sichtbereiches des ‹Piloten› ist der Betrieb mit Videobrillen und dergleichen gestattet, sofern ein zweiter ‹Operateur› den Flug überwacht und bei Bedarf jederzeit in die Steuerung des Fluggerätes eingreifen kann. Der ‹Operateur› muss sich am gleichen Standort befinden wie der Pilot.»  Das Reglement erlaubt auch Luftaufnahmen. Diese sind zulässig, «sofern die Vorschriften zum Schutz militärischer Anlagen berücksichtigt werden. Zu beachten sind dabei auch der Schutz der Privatsphäre respektive die Vorschriften des Datenschutzgesetzes.» Das heisst, es dürfen keine Personen erkennbar abgebildet werden. Ein weiterer Regelpunkt lautet: «Wer eine Drohne oder ein Flugmodell mit mehr als 500 Gramm Gewicht betreibt, muss für allfällige Schäden eine Haftpflichtdeckung im Umfang von mindestens 1 Million Franken gewährleisten.»

(*Namen der Redaktion bekannt)  

Quelle: Tagesanzeiger.ch/Newsnet

Montag, 13. Mai 2013

Ernst Schweizer Metallbau AG

Rostfrei - ein typisches KMU

Das Metall- und Stahlhandelsunternehmen Pestalozzi in Dietikon gehört zu den ältesten Firmen der Schweiz Einst verkaufte Eisenhändler Johann Heinrich Wiser beim Fraumünster in Zürich Hufeisen und Wagenräder. Das war 1763. Das daraus entstandene Metall- und Stahlhandelsunternehmen Pestalozzi in Dietikon beschäftigt heute rund 300 Angestellte.  

Man mag vielleicht die bevorzugte Freizeitbeschäftigung des feingliedrigen Mannes mit der Fliege und der bedächtigen Art erraten – aber den Beruf, den sieht man Dietrich Pestalozzi nicht an. Dabei leitet er, wenn er sich nicht gerade der Kammermusik widmet, seit einem Vierteljahrhundert die Geschicke des Metall- und Stahlhandelsunternehmens Pestalozzi in Dietikon. Der Familienbetrieb gehört mit seinen 250 Jahren zu den ältesten Unternehmen in der Schweiz. 

Die Produkte der Pestalozzi + Co AG werden zu Türen, Fenstern und Geländern verarbeitet oder beim Bau von Dächern, Fassaden und Wasserleitungen eingesetzt. Sie verbergen sich in den Brandschutztüren im Prime Tower oder auf dem Dach der Tramhaltestelle Bellevue in Zürich. Nur wenige Schritte von ebendieser Haltestelle entfernt hatte Johann Heinrich Wiser im Jahr 1763 den Grundstein für das Unternehmen mit heute rund 300 Mitarbeitenden gelegt. Der Eisenhändler verkaufte in einer Seitengasse beim Fraumünster Stab- und Zauneisen, Wagenräder, Hufeisen und Öfen. Mit dem Münsterhof als Marktplatz und der Limmat als Route für den Materialtransport befand er sich an idealer Lage. Der Name Pestalozzi hielt 1850 in der Firma Einzug – und stellte eine entfernte verwandtschaftliche Verbindung zwischen dem Eisenhändler und dem Pädagogen Johann Heinrich Pestalozzi her. 

Im 19. Jahrhundert sorgte die Industrialisierung und damit verbunden der Bau von Dampfmaschinen und Eisenbahnen für florierende Geschäfte. Nach den beiden Weltkriegen wuchs das Unternehmen dank dem Bauboom bis zur Ölkrise 1973 ebenfalls weiter. Inzwischen hatte die Firma ihren Sitz nach Wollishofen verlegt – der denkmalgeschützte Schriftzug von Max Bill am Firmengebäude an der Seestrasse erinnert noch heute an den einstigen Standort. 1981 zog das Unternehmen schliesslich nach Dietikon. 

Als sich im Anschluss an die Ölkrise auch in den achtziger Jahren keine Verbesserung der Geschäftslage abzeichnete, schlug die Firma den Weg einer stärkeren Spezialisierung ein. «Bis dahin hatte sich unser Sortiment von demjenigen anderer Eisen- beziehungsweise Stahlhändler kaum unterschieden», erzählt der 64-jährige Pestalozzi, der die Geschäftsleitung im kommenden Jahr seinem Sohn Matthias übergeben wird. 

Zum Angebot gehörten, neben den Produkten, die der Betrieb noch heute führt, etwa auch Armierungsstahl oder Schrauben. Wie die Konkurrenz begann Pestalozzi + Co zudem damals, andere Firmen aufzukaufen oder sich an diesen zu beteiligen. Man sei aber, vielleicht aus Furcht davor, bewährte Kunden mit Neuerungen vor den Kopf zu stossen, zu vorsichtig bei der Integration der Akquisitionen gewesen, sagt der passionierte Kontrabass-, Klavier- und Akkordeonspieler heute. Dadurch hätten lange Doppelspurigkeiten bestanden. Inzwischen gehört zur Pestalozzi-Gruppe neben dem Hauptbetrieb in Dietikon nur noch eine Tochtergesellschaft. 

Der Umsatz der Firma Pestalozzi geriet in den vergangenen Jahren erneut unter Druck und sank zwischen 2008 und 2012 von 188 auf 160 Millionen Franken. Matthias Pestalozzi, dessen Grossonkel Fred Pestalozzi zu Beginn der sechziger Jahre in Herrliberg die Firma Bio-Strath gründete, sieht den Hauptgrund für die Schwierigkeiten der Branche in der Euro-Krise beziehungsweise dem starken Franken. So hätten Kunden von Pestalozzi aus der Maschinenbau- und Zulieferindustrie zunehmend Mühe, ihre Produkte im europäischen Ausland abzusetzen. Und im Bausektor seien Preisniveau beziehungsweise Marge trotz guter Nachfrage ebenfalls unter Druck geraten. In den von ihm bearbeiteten Geschäftsfeldern hat das Unternehmen laut Pestalozzi aber nach wie vor sehr gute Marktpositionen. 

Die Strategie der Spezialisierung soll künftig noch konsequenter umgesetzt und der Service fortlaufend verbessert werden, wie der 34-jährige Physiker und künftige Alleininhaber der Firma sagt. Zum Dienstleistungspaket gehören bereits heute nach Mass gefertigte Halbfabrikate, etwa fertig zugeschnittene und vorbereitete Teile für Brandschutztüren. Denn wer sich als Experte für Metall und Stahl so lange im Geschäft hält, hat eines ganz bestimmt verinnerlicht: Wer rastet, rostet. 

Quelle: NZZ 13.5.13

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Sonntag, 12. Mai 2013

Schweiz droht Hypotheken-Desaster

40 Prozent der neuen Hypotheken gehen an Kunden, die gemäss einer Nationalbank-Studie einen starken Zinsanstieg nicht verkraften. Für UBS-Chef Sergio Ermotti ist das Risiko für einen solchen Zinsschub hoch.

Die Banken spielen bei der Vergabe von Hypotheken mit dem Feuer. Dies zeigt eine Umfrage der Schweizerischen Nationalbank (SNB) bei den 25 grössten Schweizer Hypobanken. Demnach werden bei 20 Prozent der Neuhypotheken die Immobilien zu mehr als 80 Prozent belehnt. Zudem gehen 40 Prozent der Hypotheken an Kunden, die einen Anstieg der Hypozinsen auf 5 Prozent finanziell nicht verkraften könnten, berichtet der «SonntagsBlick» (Artikel online nicht verfügbar). Die Tragbarkeit von Hypothekenschulden ist in der Regel so berechnet, dass ein Kunde bei Zinsen von 5 Prozent nicht mehr als einen Drittel seines Haushaltseinkommens für die Zinszahlungen aufwenden muss. 

Die Resultate sind laut dem «SonntagsBlick» vertraulich, doch SNB-Vizepräsident Jean-Pierre Danthine habe sie kürzlich in einer Rede öffentlich gemacht. Die Zahlen fänden sich in der Fussnote in einem SNB-Papier. Danthine forderte angesichts der grossen Risiken vor seinen Zuhörern plakativ: «Anschnallen bitte.» UBS-Immobilienspezialist Matthias Holzhey zeigt sich «überrascht» über die Zahlen. Für Ansgar Gmür, Direktor des Hauseigentümerverbandes (HEV), decken sich die SNB-Resultate mit eigenen Beobachtungen. «Die Banken schwören zwar Stein und Bein, dass sie sich an die inoffizielle Normen halten. Aber am Markt stellen wir anderes fest.» Gmür berichtet im «SonntagsBlick» von Beispielen, bei denen die Banken die Wohnungen höher bewerten. So können sie auch höhere Hypotheken gewähren, ohne die 80-Prozent-Belehnungsgrenze zu überschreiten. Gmür glaubt, dass irgendwann «das grosse Erwachen» komme. «Aber bis dann werden noch einige Jahre ins Land ziehen», gibt sich der Präsident des Hauseigentümerverbands überzeugt.

UBS-Chef Ermotti warnt hingegen vor einem schnellen Ende der Tiefzinsphase. «Eines der grössten Risiken aus heutiger Sicht ist eine abrupte Trendwende bei den Zinsen», sagte er gegenüber der «NZZ am Sonntag». Höhere Zinsen würden zwar der UBS nützen, aber für die Investoren bleibe im Falle einer jähen Zinswende nur wenig Zeit, sich auf die neue Situation umzustellen. Ermottis Prognose ist beunruhigend: «Wenn die Zinsen steigen, werden sie sehr rasch steigen.» 

Quelle: Tages-Anzeiger 12.5.13

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Montag, 6. Mai 2013

Reich werden mit Google

Wird der Begriff «Schulden» oft gegoogelt, fallen die Kurse. Das fand ein britischer Finanzprofessor heraus. Und wie fällt die Rendite mit entsprechender Anlagestrategie aus? 

Was macht der Anleger, bevor er sich eine Aktie kauft? Man möchte hoffen, dass er sich zunächst informiert. Und wenn er das macht – wo macht der moderne Sparer das vornehmlich? Im Internet. Bei Google. Drei Wissenschaftler haben sich diesen Umstand zunutze gemacht und die Häufigkeit analysiert, mit der Internetnutzer bestimmte Suchwörter googeln, darunter etwa die Begriffe Krise, Schulden, Investieren, Geld und Kredit. Man wollte herausfinden, ob sich aus diesen Daten die künftige Börsenentwicklung ableiten liesse. 

Tobias Preis (31) ist einer der Forscher, die das Experiment durchgeführt haben. Der Finanzprofessor der britischen Universität Warwick nahm sich die Google-Daten der Jahre 2004 bis 2011 vor. «Wenn etwa für den Begriff ‹Schulden› in den Suchanfragen zugenommen haben, haben wir darauf gewettet, dass der Dow-Jones-Index fällt», sagt Preis. Diese Aktienposition wurde nach einer Woche verkauft. Wenn sich die Anzahl der Suchanfragen für «Schulden» verringert hat, haben Preis und seine Kollegen eine sogenannte Long-Position für eine Woche aufgebaut – sprich: Sie haben Aktien gekauft, um diese sieben Tage später wieder zu verkaufen. 

Hintergrund ist die Annahme, dass Menschen, die nach möglichen Gefahren für die Finanzmärkte googeln – etwa zu hohe Schulden von Unternehmen oder Staaten –, nach längerer Überlegung ihre Aktien auch verkaufen werden, was den Aktienmarkt insgesamt belastet. «Wir haben gesehen, dass dem Herdentrieb an den Börsen ein Herdentrieb bei der Informationsbeschaffung vorausgeht», sagt Preis.  Die Untersuchung bezog sich auf US-Internetnutzer. Die Wissenschaftler kreierten einen Index, der sich aus der Anzahl der Erwähnungen eines Begriffes in der «Financial Times» und in allgemeiner Literatur ergab. Ergebnis: Die Häufigkeit von Google-Suchanfragen für bestimmte Begriffe erlaubt Aussagen zur Renditeerwartung.
 
Preis und Kollegen haben berechnet, wie erfolgreich sie mit ihrer Strategie gewesen wären: Zwischen 2004 und 2011 hätten sie am US-Aktienmarkt (Dow-Jones-Index) einen Profit von 326 Prozent gemacht. Gerade in den Jahren der Finanzkrise, so zeigt das Ergebnis, wäre dieser Ansatz also überaus erfolgreich gewesen. Allerdings sind die Finanzmärkte voll mit Angeboten mit dem «todsicheren Investmentsystem». Preis weiss das und gibt sich bescheiden. «Das ist keinesfalls eine Anleitung, um reich zu werden», sagt er. Allerdings erhalte man einen Einblick in die Entscheidungsprozesse der Menschen beim Aktienkauf. «Kurseinbrüchen an den Finanzmärkten gehen Phasen grosser Sorge unter den Investoren voraus. In diesen Phasen suchen Anleger nach zusätzlichen Informationen, bevor sie handeln», sagt Preis. Die Menschen hätten gerade vor dem Aktienverkauf – der Verluste bringt – ein riesiges Bedürfnis nach Informationen. Die verhaltensorientierte Finanzforschung spricht vom Phänomen der «Verlust-Aversion». Niemand gesteht sich gerne Fehler ein. 

Quelle: Tages-Anzeiger 6. Mai 2013

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Steuererhöhung per Handheben

An der wichtigsten politischen Versammlung im Jahr haben die Glarner Stimmberechtigten heute im Ring unter freiem Himmel in drei Stunden alle zehn Sachgeschäfte im Sinne von Regierung und Parlament genehmigt. Steuer- und Mietrechtsfragen sowie Mundart im Kindergarten gaben am meisten zu reden.



Die Landsgemeinde fand bei trockenem Wetter und durchgehend bei Sonnenschein im Beisein von Ehrengästen statt, darunter Bundesrat Johann Schneider-Ammann und die Genfer Kantonsregierung.

Beim letzten Traktandum, «Mundart im Kindergarten», setzte es eine Niederlage für die SVP ab. Die Volkspartei wollte den Gebrauch der Mundart vorschreiben. Mundart sei ein wichtiger Teil der Identität, sie müsse ihren Platz im Bildungswesen haben, begründete die SVP ihr Anliegen. Glarnerinnen und Glarner lehnten den Antrag jedoch ab und entschieden sich für die bestehende Regelung, den «bewährten Mix von Mundart und Hochdeutsch», wie es ein Redner formulierte. In Glarus gibt im Kindergarten nur für die Lehrpersonen eine Vorschrift. Danach sind sie verpflichtet, einen Drittel in Hochdeutsch zu sprechen und die Kinder auf diese Weise an die Schriftsprache heranzuführen.

Nach längerer Debatte gutgeheissen wurden die Änderungen im Steuergesetz. Der Satz für die so genannte privilegierte Dividendenbesteuerung wird von 20 auf 35 Prozent angehoben. Von der privilegierten Dividendenbesteuerung Gebrauch machen können Steuerzahler mit Firmenbeteiligungen. Als Kompensation wird die Gewinnbesteuerung für Unternehmen von neun auf acht Prozent gesenkt.

Abgelehnt wurde ein Antrag des Glarner Mietverbandes auf ein kostenloses Mietrechtsverfahren. Die Befürchtungen waren zu gross, es könnte zu viel prozessiert werden. Mehrfach wurde darauf verwiesen, dass die Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern gratis arbeite. Diese Einrichtung habe sich bewährt.

Eröffnet worden war die 626. Glarner Landsgemeinde von Landammann Andrea Bettiga. Die Landsgemeinde sei nicht Nostalgie, sondern moderne Tradition. Vieles habe den Anfang mit einem Entscheid an der Landsgemeinde genommen. Die Landsgemeinde habe auch schon eine Vorreiterrolle für die ganze Schweiz gespielt, sagte Bettiga. Sie stehe für Tradition, Toleranz, Meinungsfreiheit und Fairness und ermögliche es, Wertvorstellungen einzubringen. 

Quelle: Agenturen

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