Montag, 21. Januar 2013

Neues Label für Fischzucht


Fischzucht ist für die Welternährung unverzichtbar. Der WWF setzt sich dabei für Umweltstandards ein. Mit ASC hat man ein Label mit Mindeststandards geschaffen, welches es noch auszubauen gilt. 

Ungefähr 950 Millionen Menschen sind weltweit von Fisch als wichtigste Proteinquelle abhängig. Und die Nachfrage wird sich in den nächsten 40 Jahre nicht zuletzt wegen des Bevölkerungswachstums noch verdoppeln. Bereits heute sind aber bereits 85 Prozent der Wildfischbestände übernutzt oder stehen kurz davor. Der Ruf nach mehr Fisch aus Aquakulturen liegt deshalb auf der Hand. Deren Anteil liegt heute bereits bei fast 50 Prozent – gemäss dem FAO Bericht «State of the World Fisheries and Aquaculture» (2010).

Doch mit Zuchten wachsen auch Umweltprobleme, wie beispielsweise die Verschmutzung der Gewässer mit Chemikalien und Antibiotika, der hohe Einsatz von Fischöl und -mehl als Futter, welcher wiederum zur Überfischung beiträgt, oder der Kahlschlag wertvoller Mangrovenwälder, welche Kinderstube vieler Fischarten sind.
  Der WWF initiierte deshalb im Jahr 2004 einen Dialog für umweltgerechtere Aquakulturen. Daraus entwickelte sich 2009 der Aquaculture Stewardship Council (ASC). Der ASC ist eine breit abgestützte, unabhängige Organisation, welche die Standards setzt. Die ASC-Standards werden in regelmässigen Abständen überprüft, weiterentwickelt und den wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen angepasst. Konsumentinnen und Konsumenten rät der WWF heute: Bevorzugen Sie Fische mit den Labels Bio oder MSC. Geniessen Sie generell wenig Fisch, diesen dafür als Delikatesse. 


ASC ist das Resultat aus einem Verhandlungsprozess mit einer Vielzahl von Teilnehmern und deshalb eine Kompromisslösung aller Interessengruppen. Das ASC-Label wird deshalb kein «Premium»-Label wie beispielsweise die Bio Suisse-Knospe für Zuchtfische werden. Darum erstaunt es auch nicht, dass es Kritik am Label gibt. Negative Stimmen gibt es beispielsweise zum Einsatz von Fischmehl und -öl und von gentechnisch veränderter Soja als Futtermittel. Fakt ist aber, dass Raubfische nicht auf vegetarische Diät gesetzt werden können. An Alternativen zu konventionellen Futtermitteln wird geforscht, doch noch nicht bei allen Fischarten gibt es Ersatzprodukte. 

Die ASC-Standards enthalten Kriterien zur Herkunft des Fischfutters: Sie muss rückverfolgbar sein und das Futter darf nicht von überfischen Beständen stammen. Falls GVO Futter im Einsatz ist, ist der Betrieb neu verpflichtet, dies zu deklarieren. Transgene Fische sind unter ASC gänzlich verboten. WWF Schweiz unterstützt ASC, sofern das Futter GVO frei ist. Er setzt sich auch dafür ein, dass nach alternativen Produkten geforscht wird und die Fischereien zu Fütterungszwecken schnellstmöglich auf nachhaltige Fangpraktiken umgestellt werden.

Aus kritischer Sicht gibt es Stimmen, die sich negativ zum Tierschutz äussern. Verschiedene Tierschutzorganisationen nutzten die Gelegenheit und brachten ihre Anliegen an den Dialogen ein. Berücksichtigt wurden in den ASC-Standards die folgenden Aspekte:


  • Die Auswahl des Standortes der Aquakultur, er muss sich für Zuchtfische eignen
  • Der Nachweis einer geringen Sterblichkeitsrate während der Zucht
  • Die Einhaltung der Wasserqualitiät, damit die Fische gute Lebensbedingungen haben
  • Der Einsatz von Antibiotika: Sie dürfen nur unter medizinischer Überwachung und nur für erkrankte Tiere angewendet werden
  • Vorschriften zur Behandlung von kranken Tieren

In den sogenannten Aquaculture Dialogs werden erste Vorschläge für jede Fischart individuell erarbeitet. Diese kommen in eine öffentliche Konsultationsrunde, wo sie von Wissenschaftlern, Tierschutzorganisationen und anderen Interessenten kommentiert werden. Heute gibt es bereits verabschiedete Standards für Fischarten wie Pangasius, Tilapia oder Muscheln, weitere Arten (Lachs, Krevetten, Forellen, Seriole etc.) werden folgen. Seit Herbst 2012 ist der Tilapia mit dem ASC-Label auf dem Markt. Als nächstes ist der Pangasius zu erwarten.  

Quelle: WWF

^^^ Nach oben

Montag, 14. Januar 2013

Entzückende Kurven

1.22 Franken pro Euro und mehr: Endlich kommen von der Währungsfront gute Nachrichten. Für die Nationalbank wird die Lage immer komfortabler. Hinter dem erstarkten Euro stehen mehrere Gründe.
   
Der «Risk-On»-Modus ist zurückgekehrt: Broker an der Frankfurter Börse. (Bild: Keystone)
 
Auf den Finanzmärkten kann es manchmal schnell gehen. Kaum zwei Wochen alt ist das Jahr 2013. Und bereits zeichnet sich eine Verschiebung im Währungsgefüge ab. Die helvetische Währung verliert im Vergleich zum Euro an Wert – und zwar rapide. Innerhalb der letzten vier Tage stieg der Eurokurs von rund 1.2090 auf gegen 1.2250 Franken (stand um 11 Uhr am Montagmorgen). Das hilft unter anderem der Schweizer Exportwirtschaft, deren Produkte für ausländische Käufer günstiger werden. Für sie ist die Einschätzung von CS-Währungsstratege Marcus Hettinger verheissungsvoll. Hettinger hält den aktuellen Anstieg keineswegs für ein Strohfeuer. Im Gegenteil, so der Ökonom zu Tagesanzeiger.ch/Newsnet: «Der Franken hat weiteres Abschwächungspotenzial.»

Wenn sie keine Luftsprünge machen, so dürften die Verantwortlichen bei der Nationalbank heute zumindest mit Genugtuung auf die Finanzbildschirme schauen. Seit September 2011 halten sie die Aufwertung des Frankens durch unlimitierte Interventionen beim Kurs von 1.20 in Schach. Der Job ist bereits seit August des letzten Jahres spürbar einfacher geworden, nun verbessert sich die Ausgangslage erneut. Heute Morgen veröffentlichte Zahlen zeigen, dass die Devisenreserven der SNB (SNBN 1070 2.10%) zuletzt sogar leicht gefallen sind (von 427,4 Milliarden Franken per Ende November auf 427,2 Milliarden per Ende Dezember). «Die stiere Schweizer Zentralbank geht ‹All In›»: Szenarien gigantischer Devisenverluste, wie sie von Wirtschaftsmedien wie dem «Wall Street Journal» nach wie vor heraufbeschworen werden, verlieren fürs Direktorium um Thomas Jordan zunehmend an Relevanz.

Die Schwächung des Frankens ist nicht auf innerschweizerische Entwicklungen zurückzuführen. Es ist die internationale Makrokonstellation, die der Nationalbank momentan in die Hände spielt. Zentral ist die optimistischere Einschätzung der Finanzmarktteilnehmer in Bezug auf die Eurozone, wie Marcus Hettinger sagt: «Der übertriebene Pessimismus hat sich abgeschwächt.» Die abnehmende Furcht vor einem Auseinanderbrechen der Eurozone würde bedeuten, dass einer der zentralen Gründe wegfällt, der die Aufwertung des Frankens im Zuge der Krise ursprünglich ausgelöst hat. Auch, dass die USA ihre Fiskalklippe mehr oder weniger erfolgreich umschifft haben, trägt laut Hettinger zum aktuellen Optimismus bei. «Der Risikoappetit im Markt hat zugenommen», so der Währungsstratege der Credit Suisse.

Im Vergleich zur US-Währung stieg der Euro seit Donnerstag von 1.31 auf 1.33 Dollar. Ähnliche Bewegungen sind relativ zum britischen Pfund und zum Yen auszumachen. Auslöser dafür war eine Entscheidung, welche der Rat der Europäischen Zentralbank letzte Woche einstimmig gefällt hat. «Entgegen einzelner Erwartungen», so Hettinger, hat die EZB die Leitzinsen nicht gesenkt. Dies deutet zum einen darauf hin, dass auch innerhalb von Europas Notenbank wieder optimistischer in die Zukunft geblickt wird. Andererseits wird für Anleger das Investieren in der Eurozone dadurch attraktiver. Sinkende Renditen auf italienische oder spanische Anleihen zeigten über die letzten sechs Monate an, dass die Furcht vor dem Geldverlust in Europa bei Investoren abgenommen hat.

Aus der Schweiz gab das Seco am Freitag bekannt, dass die Preise 2012 um durchschnittlich 0,7 Prozent gesunken sind. Diese Preisdeflation war von Beobachtern nicht in diesem Ausmass erwartet worden. Wer zuletzt am Ansinnen der SNB zweifelte, die Untergrenze möglicherweise bald aufzuheben, sah sich erneut eines Besseren belehrt. Sinkende Preise sind ein wichtiger Grund für die Nationalbank, an der Schwelle von 1.20 Franken zum Euro festzuhalten», sagt Marcus Hettinger. Weil sie mit hohen Risiken verbunden wäre, bleibt eine Anhebung der Grenze laut dem Währungsexperten aber kein Thema. Den fairen Wert des Euro sieht die Credit Suisse bei 1.35 Franken; im Ausblick bis Ende 2013 prognostiziert sie einen Anstieg des Euro auf 1.24 Franken.

Praktisch den ganzen Frühsommer 2012 über hatte der Euro mit Kursen von 1.2010 Franken minim über der Untergrenze geklebt. «Eine Rückkehr zu diesen Werten ist praktisch ausgeschlossen», schätzt Hettinger die Aussichten für 2013 ein. Dennoch bleibt der Stratege vorsichtig, was die weitere Entwicklung betrifft. Schlecht verlaufende Bondauktionen von Krisenländern oder ein erneutes Tauziehen um die Fiskalklippe in den USA könnten Ängste zurück in den Markt bringen, meint Hettinger. So oder so scheint 2013 eine gewisse Beruhigung an der Währungsfront zu bringen: Während die SNB beim aktuellen Kurs von 1.22 behutsam den Abbau ihres Devisenportfolios ins Auge fassen kann, darf die Schweizer Wirtschaft wieder mit einer gewissen Belebung aus dem Euroraum rechnen. 

Quelle: Tages-Anzeiger

^^^ Nach oben

Montag, 7. Januar 2013

Sonntag, 6. Januar 2013

Banken erhalten mehr Zeit

Die Banken weltweit bekommen vier Jahre mehr Zeit für den Aufbau billionenschwerer Liquiditätspuffer. Dies beschloss der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht. 

Banken müssen nun 60 Prozent der Reserven vorweisen: Londons Finanzviertel. (Archivbild)
Banken müssen nun 60 Prozent der Reserven vorweisen: Londons Finanzviertel. (Archivbild: Keystone)

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht beschloss in Basel, dass die Banken die Mindest-Liquiditätsquote (LCR) schrittweise erst bis 2019 aufbauen müssen statt sie 2015 vollständig erfüllen zu müssen. Zu diesem Zeitpunkt reichen nun 60 Prozent der Reserve. Aufseher und Politiker hatten befürchtet, dass die Banken die Kreditvergabe einschränken und damit die Konjunktur abwürgen würden, wenn sie die LCR so früh wie geplant einhalten müssten. Denn Liquidität vorzuhalten, ohne sie für Kredite einsetzen zu können, ist teuer für die Institute.

«Die Übergangsfrist wird sicherstellen, dass der neue Liquiditätsstandard auf keinen Fall die Fähigkeit des globalen Bankensystems beeinträchtigen wird, die konjunkturelle Erholung zu finanzieren», sagte der britische Notenbankchef Mervyn King. Nach einer Erhebung des Basler Ausschusses fehlten den weltgrössten Instituten Ende 2011 noch rund 1,8 Billionen Euro an flüssigen Mitteln, um die LCR zu erfüllen. Zwei Drittel davon entfielen auf europäischen Institute. Im Schnitt hatten die 102 weltgrössten Banken damals 91 Prozent der geforderten Liquiditätsreserven beisammen, rund 38 Prozent kamen allerdings auf weniger als 75 Prozent. Nun reicht es, wenn sie 2015 auf 60 Prozent kommen, danach wird die Latte jedes Jahr um zehn Prozentpunkte nach oben gesetzt.

Es ist das erste Mal, dass der für weltweit einheitliche Spielregeln bei den Banken zuständige Basler Ausschuss neben Kapitalvorschriften auch eine Mindest-Ausstattung an Liquidität vorschreibt. Die Vorschriften sind eine Lehre aus der Finanzkrise. Damals waren zahlreiche Banken - wie Lehman Brothers oder die britische Northern Rock - nicht an zu wenig Kapital gescheitert, sondern daran, dass die Kapitalmärkte austrockneten und sie sich in der Krise am Markt kein Geld mehr beschaffen konnten oder dass Kunden blitzschnell ihre Einlagen abzogen. Mit dem in der LCR vorgeschriebenen Reserven-Topf soll künftig jede Bank 30 Tage allein überleben können, ohne dass ihr das Geld ausgeht.

Die Aufseher schreiben auch vor, wie die Liquiditätsreserve aussehen muss. Denn sie muss im Notfall schnell zu Geld gemacht werden können. 60 Prozent davon müssen aus Barem, erstklassigen Staatsanleihen und anderen zentralbankfähigen Papieren bestehen. Bis zu 40 Prozent dürfen es auch Unternehmensanleihen mit hoher Bonität, Hypothekenpapiere und bestimmte Aktien sein. Diese werden nur zum Teil angerechnet. Mit diesen Papieren müssen die in einer Krise innerhalb von 30 Tagen zu erwartende Mittelabflüsse abgedeckt sein.

Um die LCR hatte es im Basler Ausschuss Streit gegeben. Am Wochenende hatten sich daher in Basel die Notenbankchefs und die Chefs der nationalen Aufsichtsbehörden aus den 27 Teilnehmer-Ländern unter dem Vorsitz von King getroffen. Sie fungieren als Überwachungsgremium für den Ausschuss. «Die Vereinbarung ist eine klare Verpflichtung darauf, dass die Banken ausreichend flüssige Mittel halten, um zu verhindern, dass gleich wieder die Notenbanken einspringen müssen», erklärte das Gremium. Nach dem Kompromiss gilt für die Liquiditätsquote nun die gleiche Übergangsfrist wie für die Kapitalregeln von «Basel III», dem Banken-Regelwerk, auf das der Ausschuss sich 2010 verständigt hatte.

2018 soll eine zweite Liquiditätsquote - die NSFR - in Kraft treten. Doch auch daran werde in den nächsten zwei Jahren noch geschraubt werden. Sie soll dafür sorgen, dass die Banken ihre langfristig ausgegebenen Kredite nicht mehr allzu kurzfristig refinanzieren. Diese Praxis hatte in der Finanzkrise Institute wie die Hypo Real Estate an den Rand des Abgrunds gebracht. 

Quelle: Tages-Anzeiger / Agenturen

^^^ Nach oben

Dienstag, 1. Januar 2013

Gesetz: Das wird 2013 neu

Zwei Jahre Garantie auf gekaufte Waren, härtere Strafen für Raser, neue Namensregeln bei Heirat: eine Übersicht der Zeitschrift Beobachter über die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen des kommenden Jahres.

 

Längere Garantiefrist

Ein Jahr Garantie: Das galt bisher, wenn nichts Spezielles abgemacht war – für alles, was man im Laden, im Onlineshop, über den Versandhandel oder sonstwo kaufte. Diese Frist beträgt neu zwei Jahre: Verkäufer neuer Waren dürfen sie gegenüber Privatkunden nicht mehr verkürzen. Verkäufer gebrauchter Waren müssen mindestens ein Jahr Garantie gewähren. Gegenüber Firmen gilt dieser Schutz nicht (siehe «Das gilt für Unternehmen»).

Ist das nun «einer der grössten konsumentenpolitischen Fortschritte der letzten Jahre», wie Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer verkündete? Leider nein. Dass die Frist nicht verkürzt werden darf, ist nur die halbe Wahrheit: Verkäufer können die Garantie (im Gesetz Gewährleistung genannt) nach wie vor völlig ausschliessen und sich damit jeglicher Haftung für Mängel entziehen. Zwei Beispiele:
Viele Geräteverkäufer, insbesondere Onlineshops, schliessen ihre Garantiepflicht aus und verweisen den Käufer dafür an den Hersteller. Das ist weiterhin zulässig.
Auch Autooccasionshändler, die schon bisher ihre Garantiepflicht sehr oft ausschlossen, werden das weiter tun können.

Das ist widersinnig – und könnte höchstens mithilfe des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb korrigiert werden, das seit Mitte 2012 missbräuchliche Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt. Ob es je dazu kommt, ist ungewiss.

Die Revision des Obligationenrechts bringt auch keine Verbesserung für den Käufer, wenn eine Ware mangelhaft ist. Als Lösung schlägt das Gesetz hier vor: Der Käufer kann den Kauf rückgängig machen (Wandelung), einen Ersatz oder eine Preisreduktion (Minderung) verlangen. Diese Rechte kann der Verkäufer in seinen Garantiebedingungen aber weiterhin ändern: Viele Geschäfte legen darin kurzerhand fest, dass sie entscheiden, ob sie die defekte Ware reparieren oder austauschen.

 

Der Coiffeur haftet zwei Jahre für Frisuren

Beim sogenannten Werkvertrag gilt neu ebenfalls die zweijährige Garantiefrist. Damit haften nun etwa Garagisten, Coiffeure, Möbelschreiner, Fotografinnen, Programmierer oder Grafikerinnen zwei Jahre dafür, dass ihr Werk mängelfrei ist. Auch hier gilt: Diese Frist kann gegenüber Privaten nicht verkürzt, aber ausgeschlossen werden.
Wie bisher gilt für Unbewegliches eine fünfjährige Verjährungsfrist. Neu sind hier aber nicht nur Bauwerke gemeint, sondern auch unbewegliche Werke – etwa Wohnungen tapezieren, Gebäude reinigen, Bäume schneiden. «Diese erhebliche Änderung bricht mit einer über 100 Jahre alten Tradition», urteilt Peter Gauch, früherer Professor der Uni Freiburg: «Es wird Jahre brauchen, bis sich dazu eine gefestigte Lehre und Rechtsprechung herausbilden kann.»

Weil das Parlament keine Übergangsregeln getroffen hat, gelten die neuen Fristen – je nach Situation – schon für Käufe und Werkverträge von 2012. Darauf hat kürzlich David Rüetschi vom Bundesamt für Justiz hingewiesen. Ein Beispiel: Wer im April 2012 ein Sofa mit einjähriger Garantie gekauft hat, kann Mängel nicht nur bis April 2013, sondern bis Ende 2014 rügen. Er profitiert von der neuen zweijährigen Frist, die in diesem Fall am 1. Januar 2013 neu startet. In der Übergangszeit gibt es somit dank der Revision für den einen oder andern sogar ein Zückerchen. Misst man die Revision aber an langjährigen Konsumentenforderungen, ist das Resultat enttäuschend.

 

Das gilt für Unternehmen 

Die neue zweijährige Garantiefrist gilt auch für Firmen, Gewerbetreibende, Kleinbetriebe, Selbständige und Landwirtschaftsbetriebe. Sie können sie in Verträgen aber verkürzen.Werkunternehmer profitieren neu von einer fünfjährigen Gewährleistung, wenn sie etwas in ein unbewegliches Werk eingebaut haben, was sich als mangelhaft erweist. Ein Beispiel: Eingebaute Fenster sind zwei Jahre nach der Montage undicht. Gegenüber dem Kunden haftet der Fensterbauer fünf Jahre, konnte bisher aber beim Lieferanten der mangelhaften Fenster nur während eines Jahres reklamieren. Diese Frist beträgt nun fünf Jahre, allerdings unter drei Voraussetzungen:

Die Sache oder das Werk muss
  • in ein unbewegliches Werk 
integriert worden sein;
  • bestimmungsgemäss ein­gebaut worden sein;
  • den Mangel am unbeweglichen Werk mindestens mitverursacht haben.

 

Darauf müssen Konsumenten achten

Wer Mängel nicht sofort nach Feststellen rügt, verliert seine Ansprüche. Eine gekaufte Ware oder ein abgeliefertes Werk sollte man also sofort nach Erhalt prüfen. Wer einen Mangel später, aber noch innerhalb der Garan­tiefrist entdeckt, sollte auch diesen gleich beim Verkäufer oder Werkunternehmer melden – am besten per Einschreiben.
  • Insbesondere bei grösseren Anschaffungen lohnt es sich, die Garantiebestimmungen vor Vertragsabschluss zu lesen, um bessere Bedingungen aushandeln zu können.
  • Eine Klausel, bei der der Verkäufer seine Haftung für Mängel ganz wegbedingt, akzeptiert man besser nicht. Entweder handelt man etwas anderes aus – oder man kauft anderswo.
  • Wenn ein Anbieter Mängel 
arglistig verschweigt, kann man diese auch nach Ablauf der Frist noch rügen – bis zu zehn Jahre.
  • Privatpersonen, die unter sich kaufen und verkaufen, können die Garantiefrist frei vereinbaren.

 

Kleine Lottogewinne: Steuerfrei

Lottospieler müssen für kleinere Gewinne dem Bund bald nichts mehr abliefern. Ab dem 1. Januar 2013 werden auf Lottogewinnen bis zu 1000 Franken (bisher 50 Franken) keine Verrechnungssteuern mehr fällig.
Neu können Lottogewinner zudem fünf 
Prozent der Gewinnsumme von der direkten Bundessteuer abziehen (als Kompensation für die Einsatzkosten). Dieser Abzug ist jedoch auf 
maximal 5000 Franken pro Jahr 
beschränkt.
Ab 2014 muss man ausserdem 
bei einem Lottogewinn unter 
1000 Franken keine direkte Bundessteuer mehr zahlen.
Die Kantone und Gemeinden können in eigener Regie 
bestimmen, wie hoch sie die Freigrenze, den Prozentsatz für den Abzug der Einsatzkosten und den allfälligen Höchstbetrag ansetzen wollen.

 

Rasen wird teurer

Raser werden ab 2013 härter angefasst. 
Der Fahrausweis wird ihnen für mindestens zwei Jahre entzogen, im Wiederholungsfall für immer. Nur wenn sie ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorweisen können, erhalten sie nach zehn Jahren in Ausnahmefällen das Billett zurück. Bei krassen Raserdelikten wird das Fahrzeug eingezogen und verwertet, sofern dadurch weitere Delikte verhindert werden können. Ein Raserdelikt liegt vor, wenn die 
vorgeschriebene Geschwindigkeit massiv überschritten wird: in Tempo-30-Zonen um 40 Kilometer pro Stunde, innerorts um 50, ausserorts um 60, auf Auto­bahnen um 80.
Alle Personen, die 
unter Drogeneinfluss Auto fahren, die Geschwindigkeit extrem überschreiten oder andere Verkehrsteilnehmer mit Schikanestopps 
ausbremsen, werden auf ihre Fahreignung und -kompetenz abgeklärt.
Daneben gibt es eine Reihe weiterer Neuerungen: Radarwarnungen sind verboten, 
genauso öffentliche Warnungen vor Verkehrskontrollen. Wer den Führerausweis nur auf Probe besitzt, darf keine Lernfahrten mehr begleiten. Und: Kinder dürfen erst ab sechs Jahren auf einer Hauptstrasse Velo fahren.

 

Neue Freiheit beim Namen

Bei der Heirat behalten Mann und Frau ihren Namen und bestimmen, 
welchen Nachnamen die Kinder tragen sollen. Sie können auch einen gemeinsamen Familiennamen wählen, der dann auch Name der Kinder sein wird.
Doppelnamen gibt es nicht mehr; wer bereits einen hat, kann wieder seinen Ledignamen annehmen.
Kinder unverheirateter Paare 
erhalten den Namen der Mutter. Heiraten die Eltern doch noch, müssen Kinder ab zwölf 
Jahren mit der damit einhergehenden Namensänderung einverstanden sein.
Wenn die Kindesschutzbehörde einem unverheirateten Paar das gemeinsame elterliche Sorgerecht erteilt, kann das Kind 
auch den Namen des Vaters erhalten; man muss sich aber innert eines Jahres 
entscheiden.
Verwitwete und Geschiedene können jederzeit wieder ihren ledigen Namen annehmen, eingetragene Partner neu auch einen gemeinsamen 
Namen tragen. Beim Bürgerrecht gilt: Wechselt man den Namen, wechselt auch der Bürgerort.
Zudem wird es einfacher, Vor- oder Nachnamen zu ändern: Dafür genügt ein nachvollziehbarer, «achtenswerter» Grund.

 

Mehr Schutz 
für Pflegekinder

Minderjährige, die in Pflegefamilien oder Heimen leben, erhalten mehr Schutz. Pflegefamilien, 
die sie länger als einen Monat betreuen, brauchen eine 
behördliche Bewilligung (bei 
unentgeltlicher Pflege ab 
drei Monaten). Pflege­verhältnisse bei Krisen­interventionen sind immer 
bewilligungspflichtig.
Pflegekinder müssen auch altersgerecht über ihre Rechte aufgeklärt werden. Sie erhalten eine Vertrauensperson zugewiesen. Vor Entscheidungen, die wesentlichen Einfluss auf ihr 
Leben haben, müssen sie angehört werden. Eine Fachperson der Aufsichtsbehörde muss die Pflegefamilie so oft wie nötig (mindestens einmal jährlich) besuchen.
Pflegeplätze im Ausland müssen von den Schweizer Behörden bewilligt und beaufsichtigt werden. Bei privater Unterbringung muss gesichert sein, dass das Wohl des Kindes nicht gefährdet wird. Im Ausland platzierte Kinder müssen sich jederzeit an eine Vertrauensperson in der Schweiz wenden können.
Erst ab 2014 werden alle Organisationen, die Pflegekinder vermitteln oder Pflegefamilien betreuen, einer Aufsichts- und Registrierpflicht unterstehen.

 

Familienzulagen auch 
für selbständig Erwerbende

Neu haben ab 2013 in der ganzen Schweiz auch Selbständige Anspruch auf Familienzulagen von monatlich mindestens 200 respektive 
250 Franken pro Kind (alters­abhängig). Je nach Kanton können die Zulagen auch 
höher ausfallen. Eine obere Einkommensgrenze gibt es für diesen Anspruch nicht. 
Einkommensabhängig sind 
hingegen die Beiträge, die 
Selbständige an die Familien­ausgleichskasse bezahlen müssen. Beitragspflichtig ist aber nur der Lohn bis maximal 126'000 Franken.
Bis Anfang 2013 müssen sich alle Selbstän­digen einer Familienausgleichskasse anschliessen, auch die kinderlosen. Die AHV-Ausgleichskassen haben ihre Kunden zum Teil schon informiert, ob der Anschluss 
automatisch erfolgt oder ob man sich selber anmelden muss.
Wer Kinder hat, kann einen Antrag auf 
Familienzulagen ausfüllen. Pro Kind wird nur eine Zulage ausbezahlt. In der Regel erhält sie derjenige Elternteil, der in einem Anstellungsverhältnis steht. Der selbständig erwerbende Elternteil bekommt die Zulagen nur, wenn der andere gar nicht oder ausserhalb des Wohnkantons des Kindes arbeitet oder unter 7020 Franken pro Jahr verdient. Bei 
arbeitstätigen Getrennten und Geschiedenen bekommt jener Elternteil die Zulage, der das Sorgerecht hat oder bei dem das Kind wohnt. 

Quelle: Beobachter

^^^ Nach oben