Die Christliche Volkspartei der Schweiz (CVP) will mit einer Volksinitiative die «Heiratsstrafe» bei den Steuern und der AHV beseitigen. Nur: Während der Ehestand bei den Steuern tatsächlich nachteilig sein kann, führt er bei der AHV zu insgesamt besseren Leistungen.
Wer heiratet, soll vom Staat nicht bestraft werden. Dies die Forderung der CVP, die mit ihrer Volksinitiative «für Ehe und Familie» die sogenannte Heiratsstrafe für Ehepaare bei der AHV und den Steuern beseitigen will. Das Anliegen dürfte in der Bevölkerung auf einigen Zuspruch stossen, wird es doch gemeinhin als Ärgernis empfunden, wenn Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren finanziell schlechter fahren. Der Bundesrat empfiehlt die Initiative der CVP zur Annahme (NZZ 30. 5. 13).
Allerdings will er sich nur auf die Steuern beschränken und die Sozialversicherungen ausklammern; dort brauche es keine Anpassungen zugunsten der Ehepaare, hält die Regierung fest.
Vergleichsweise kleiner Teil
Tatsächlich ist es mit der Diskriminierung der Ehepaare nicht so weit her, wie es auf den ersten Blick scheinen mag. Unbestritten ist, dass ein Teil der verheirateten Doppelverdiener noch immer tiefer in die Tasche greifen muss als ein gleich situiertes Konkubinatspaar. Allerdings handelt es sich mit rund 80 000 Paaren um einen vergleichsweise kleinen Teil der Zweiverdiener, die gegenüber ihrem unverheirateten Pendant benachteiligt sind. Zudem geht es einzig um die direkte Bundessteuer; in den Kantonen werden Verheiratete in aller Regel nicht stärker belastet.
Auf welchem Weg der Bund die steuerliche Schlechterstellung ausräumen will, ist offen.
Die CVP-Initiative schränkt die Handlungsmöglichkeiten insofern ein, als sie die gemeinschaftliche Veranlagung der Ehepaare fordert und die Individualbesteuerung, bei der jeder Ehegatte seine eigene Steuerrechnung einreicht, ausschliesst. Möglich wäre beispielsweise ein Splittingmodell, wie es zahlreiche Kantone kennen.
Neben den Steuern nimmt das CVP-Begehren auch die Sozialversicherungen ins Visier. Die Initianten stossen sich daran, dass die Altersrente für Ehepaare plafoniert ist – auf das Anderthalbfache der maximalen AHV-Rente –, während unverheiratete Partner zwei Vollrenten erhalten. Konkret beläuft sich die Rente für Verheiratete auf maximal 3510 Franken pro Monat, während Konkubinatspaare mit bis zu 4680 Franken rechnen können. Schaut man sich die Situation der Verheirateten bei der AHV gesamthaft an, zeigt sich aber ein anderes Bild. Denn wer verheiratet ist, ist zwar bei der Rentenhöhe benachteiligt, profitiert aber gleichzeitig von einer ganzen Reihe von Absicherungen und Vorteilen, von denen die unverheirateten Paare ausgeschlossen sind: Witwen- und Witwerrente: Für Witwen sieht das geltende Recht eine grosszügige Lösung vor. So erhalten verheiratete Frauen mit Kindern (gleichgültig welchen Alters) oder über 45-jährige Frauen, die mindestens fünf Jahre verheiratet waren, beim Tod ihres Mannes eine Witwenrente. Der Höchstbetrag liegt bei 1872 Franken pro Monat.
Bei Männern geht das Gesetz weniger weit. Sie erhalten nur dann eine Witwerrente, wenn sie unmündige Kinder haben. Darüber hinaus beziehen Witwen und Witwer auch aus der zweiten Säule des verstorbenen Partners Rentenleistungen. Konkubinatspaare können sich zwar ebenfalls begünstigen, aber nur, wenn die Pensionskasse Renten für Lebenspartner vorsieht. Zuschlag für Verwitwete: Stirbt der eine Gatte eines Rentnerehepaares, erhält der Hinterbliebene einen Zuschlag auf seine Altersrente im Umfang von 20 Prozent (bis zur Maximalrente). Befreiung von der Beitragszahlung: Ein nichterwerbstätiger Ehegatte ist von der AHV-Beitragspflicht entbunden, sofern der andere Gatte den doppelten Mindestbeitrag pro Jahr entrichtet (960 Franken).
Bonus statt Strafe
Die kurze Aufstellung zeigt: Der Vorwurf, dass Ehepaare bei der Altersvorsorge diskriminiert seien, trifft nicht zu, im Gegenteil. Gemäss den Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen stehen die Verheirateten bei den AHV-Leistungen besser da als die ledigen Paare. Der Plafonierung im Umfang von 2 Milliarden Franken stehen Leistungen von 2,8 Milliarden gegenüber, womit unter dem Strich 800 Millionen Franken zugunsten der Ehepaare resultieren (siehe Tabelle). Statt von «Heiratsstrafe» müsste man richtigerweise von «Heiratsbonus» sprechen. Was den AHV-Teil angeht, steht die CVP-Initiative also auf ziemlich wackligem Grund.
Quelle: NZZ 3.6.13
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Montag, 3. Juni 2013
Montag, 13. Mai 2013
Rostfrei - ein typisches KMU
Das Metall- und Stahlhandelsunternehmen Pestalozzi in Dietikon gehört zu den ältesten Firmen der Schweiz Einst verkaufte Eisenhändler Johann Heinrich Wiser beim Fraumünster
in Zürich Hufeisen und Wagenräder. Das war 1763. Das daraus entstandene
Metall- und Stahlhandelsunternehmen Pestalozzi in Dietikon beschäftigt heute rund 300 Angestellte.
Man mag vielleicht die bevorzugte Freizeitbeschäftigung des feingliedrigen Mannes mit der Fliege und der bedächtigen Art erraten – aber den Beruf, den sieht man Dietrich Pestalozzi nicht an. Dabei leitet er, wenn er sich nicht gerade der Kammermusik widmet, seit einem Vierteljahrhundert die Geschicke des Metall- und Stahlhandelsunternehmens Pestalozzi in Dietikon. Der Familienbetrieb gehört mit seinen 250 Jahren zu den ältesten Unternehmen in der Schweiz.
Man mag vielleicht die bevorzugte Freizeitbeschäftigung des feingliedrigen Mannes mit der Fliege und der bedächtigen Art erraten – aber den Beruf, den sieht man Dietrich Pestalozzi nicht an. Dabei leitet er, wenn er sich nicht gerade der Kammermusik widmet, seit einem Vierteljahrhundert die Geschicke des Metall- und Stahlhandelsunternehmens Pestalozzi in Dietikon. Der Familienbetrieb gehört mit seinen 250 Jahren zu den ältesten Unternehmen in der Schweiz.
Die Produkte der Pestalozzi + Co AG werden zu Türen, Fenstern und Geländern verarbeitet oder beim Bau von Dächern, Fassaden und Wasserleitungen eingesetzt. Sie verbergen sich in den Brandschutztüren im Prime Tower oder auf dem Dach der Tramhaltestelle Bellevue in Zürich. Nur wenige Schritte von ebendieser Haltestelle entfernt hatte Johann Heinrich Wiser im Jahr 1763 den Grundstein für das Unternehmen mit heute rund 300 Mitarbeitenden gelegt. Der Eisenhändler verkaufte in einer Seitengasse beim Fraumünster Stab- und Zauneisen, Wagenräder, Hufeisen und Öfen. Mit dem Münsterhof als Marktplatz und der Limmat als Route für den Materialtransport befand er sich an idealer Lage. Der Name Pestalozzi hielt 1850 in der Firma Einzug – und stellte eine entfernte verwandtschaftliche Verbindung zwischen dem Eisenhändler und dem Pädagogen Johann Heinrich Pestalozzi her.
Im 19. Jahrhundert sorgte die Industrialisierung und damit verbunden der Bau von Dampfmaschinen und Eisenbahnen für florierende Geschäfte. Nach den beiden Weltkriegen wuchs das Unternehmen dank dem Bauboom bis zur Ölkrise 1973 ebenfalls weiter. Inzwischen hatte die Firma ihren Sitz nach Wollishofen verlegt – der denkmalgeschützte Schriftzug von Max Bill am Firmengebäude an der Seestrasse erinnert noch heute an den einstigen Standort. 1981 zog das Unternehmen schliesslich nach Dietikon.
Als sich im Anschluss an die Ölkrise auch in den achtziger Jahren keine Verbesserung der Geschäftslage abzeichnete, schlug die Firma den Weg einer stärkeren Spezialisierung ein. «Bis dahin hatte sich unser Sortiment von demjenigen anderer Eisen- beziehungsweise Stahlhändler kaum unterschieden», erzählt der 64-jährige Pestalozzi, der die Geschäftsleitung im kommenden Jahr seinem Sohn Matthias übergeben wird.
Zum Angebot gehörten, neben den Produkten, die der Betrieb noch heute führt, etwa auch Armierungsstahl oder Schrauben. Wie die Konkurrenz begann Pestalozzi + Co zudem damals, andere Firmen aufzukaufen oder sich an diesen zu beteiligen. Man sei aber, vielleicht aus Furcht davor, bewährte Kunden mit Neuerungen vor den Kopf zu stossen, zu vorsichtig bei der Integration der Akquisitionen gewesen, sagt der passionierte Kontrabass-, Klavier- und Akkordeonspieler heute. Dadurch hätten lange Doppelspurigkeiten bestanden. Inzwischen gehört zur Pestalozzi-Gruppe neben dem Hauptbetrieb in Dietikon nur noch eine Tochtergesellschaft.
Der Umsatz der Firma Pestalozzi geriet in den vergangenen Jahren erneut unter Druck und sank zwischen 2008 und 2012 von 188 auf 160 Millionen Franken. Matthias Pestalozzi, dessen Grossonkel Fred Pestalozzi zu Beginn der sechziger Jahre in Herrliberg die Firma Bio-Strath gründete, sieht den Hauptgrund für die Schwierigkeiten der Branche in der Euro-Krise beziehungsweise dem starken Franken. So hätten Kunden von Pestalozzi aus der Maschinenbau- und Zulieferindustrie zunehmend Mühe, ihre Produkte im europäischen Ausland abzusetzen. Und im Bausektor seien Preisniveau beziehungsweise Marge trotz guter Nachfrage ebenfalls unter Druck geraten. In den von ihm bearbeiteten Geschäftsfeldern hat das Unternehmen laut Pestalozzi aber nach wie vor sehr gute Marktpositionen.
Die Strategie der Spezialisierung soll künftig noch konsequenter umgesetzt und der Service fortlaufend verbessert werden, wie der 34-jährige Physiker und künftige Alleininhaber der Firma sagt. Zum Dienstleistungspaket gehören bereits heute nach Mass gefertigte Halbfabrikate, etwa fertig zugeschnittene und vorbereitete Teile für Brandschutztüren. Denn wer sich als Experte für Metall und Stahl so lange im Geschäft hält, hat eines ganz bestimmt verinnerlicht: Wer rastet, rostet.
Quelle: NZZ 13.5.13
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Montag, 3. September 2012
Gewerkschaften fordern mehr Lohn
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat seine Lohnforderungen
für das kommende Jahr publik gemacht: 1,5 bis 2,5 Prozent mehr Lohn
sollen die Arbeitgeber den Angestellten bezahlen.
Die Lohnerhöhungen sollen zudem generell ausgerichtet werden, fordert der SGB.
Die Individualisierung der Lohnpolitik habe im Ergebnis nur den Arbeitnehmern mit hohen und sehr hohen Einkommen genützt, hiess es in einem Communiqué. Einzig die Rückkehr zu generellen Erhöhungen könne diese Fehlentwicklung der letzten Jahre korrigieren, wird SGB-Präsident Paul Rechsteiner zitiert.
Bezeichnet die Individualisierung der Löhne als Fehlentwicklung: SGB-Präsident Rudolf Rechsteiner am vergangenen 1. Mai. (Bild: Keystone)
Nachholbedarf sehen die Gewerkschaften insbesondere bei den Löhnen von Frauen. Im Verkauf beispielsweise betrage die Lohndifferenz zu Ungunsten der Frauen immer noch 18 Prozent. Die SGB-Gewerkschaften verlangen daher, dass die gesetzlich garantierte Lohngleichheit endlich umgesetzt wird. Dazu brauche es verbindliche Mindestlöhne und spezielle Lohnerhöhung für Frauen.
Quelle: SDA / Agenturen
Höre auch: Espresso Radio DRS I
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Die Lohnerhöhungen sollen zudem generell ausgerichtet werden, fordert der SGB.
Die Individualisierung der Lohnpolitik habe im Ergebnis nur den Arbeitnehmern mit hohen und sehr hohen Einkommen genützt, hiess es in einem Communiqué. Einzig die Rückkehr zu generellen Erhöhungen könne diese Fehlentwicklung der letzten Jahre korrigieren, wird SGB-Präsident Paul Rechsteiner zitiert.
Bezeichnet die Individualisierung der Löhne als Fehlentwicklung: SGB-Präsident Rudolf Rechsteiner am vergangenen 1. Mai. (Bild: Keystone)
Nachholbedarf sehen die Gewerkschaften insbesondere bei den Löhnen von Frauen. Im Verkauf beispielsweise betrage die Lohndifferenz zu Ungunsten der Frauen immer noch 18 Prozent. Die SGB-Gewerkschaften verlangen daher, dass die gesetzlich garantierte Lohngleichheit endlich umgesetzt wird. Dazu brauche es verbindliche Mindestlöhne und spezielle Lohnerhöhung für Frauen.
Quelle: SDA / Agenturen
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