Der
Beobachter kann mit Fug und Recht als Ratgeber in allen Lebenslagen
bezeichnet werden - vor allem auch in rechtlicher Hinsicht.
Die meisten Artikel sind auch online - nachstehend eine kleine Rechtsgeschichte aus dem Netz - nach dem Motto «So ein Käse»: Ein Luzerner Käsehändler hatte billigen Schnittkäse als teuren, sortenechten Appenzeller Käse verkauft.Der
Käsehändler klebte Appenzeller-Etiketten auf die Laiber und
verkaufte sie im In- und Ausland. So erzielte er einen Mehrerlös von
über 130'000 Franken, bis die Zollbehörden schliesslich eine Lieferung
zurückhielten.Das Luzerner
Obergericht verurteilte den Händler wegen gewerbsmässigen Betrugs
und Markenrechtsverletzungen zu einer bedingten Geldstrafe von 330
Tagessätzen zu 180 Franken.
Der
Händler gelangte ans Bundesgericht und forderte einen Freispruch. Er
machte geltend, dass es keinen Qualitätsunterschied zwischen den beiden
Käsesorten gebe. Es widerspreche zwar der wirtschaftlichen Vernunft,
den teureren Appenzeller zu kaufen, wenn beide Sorten dieselbe Qualität
aufwiesen. Aber vor allem zahlungskräftige Kunden würden vom höheren
Preis Exklusivität und bessere Qualität ableiten. Man könne ihn für
dieses unvernünftige Kaufverhalten nicht verantwortlich machen.
Doch
das Bundesgericht liess sich nicht überzeugen. Es bestätigte den
Entscheid der Vorinstanz. Der Händler hat gewerbsmässig betrogen. Für
die Kunden sei es weder möglich noch zumutbar gewesen, die Käseart zu
überprüfen. Für Appenzeller Käse gebe es anspruchsvolle
Qualitätskriterien, die den höheren Preis rechtfertigten.
Bundesgericht, Urteil vom 24. Februar 2012 (6B_220/2011) / Quelle: Beobachter 7 /12
Schliesslich
sei verwiesen auf die Spezialausgabe des Beobachters («Beobachter
Natur»), die zweimonatlich zu Umweltthemen erscheint und ebenfalls
online abrufbar ist unter: Beobachter Online Archiv
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